
Ein ausführlicher „Immigration Spotlight“, veröffentlicht am 8. April, beleuchtet die neuesten Änderungen der britischen Einwanderungsbestimmungen. Ab sofort müssen lizenzierte Sponsoren nachweisen, dass Fachkräfte in jedem Abrechnungszeitraum die Gehaltsgrenzen erfüllen – nicht mehr nur auf Jahresbasis. Dies erfordert Anpassungen in den Lohnabrechnungssystemen und eine genauere Kontrolle.
Die Reformen überarbeiten zudem die Global Business Mobility – Service Supplier-Regelung, um Verpflichtungen aus dem UK-Indien Comprehensive Economic and Trade Agreement zu erfüllen: Qualifizierte indische Dienstleister können nun bis zu 12 Monate statt bisher sechs Monate in Großbritannien tätig sein, allerdings mit einer jährlichen Obergrenze von 1.800 Personen. Für Technologie- und Beratungsunternehmen erweitert sich damit die Möglichkeit, projektbezogene Einsätze ohne Gründung einer britischen Niederlassung durchzuführen.
Weitere Maßnahmen umfassen die erste „Visabremse“ Großbritanniens, automatische Ablehnungen für bestimmte Nationalitäten, die als Missbrauchsrisiko gelten, sowie die geplante Erweiterung des Global Talent Visums ab dem 1. Juli 2026 auf Designfachkräfte. Ab 2027 wird zudem ein höherer Englisch-Sprachnachweis (Niveau B2) für Anträge auf Niederlassung eingeführt, was aktuellen indischen Entsandten Zeit gibt, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.
Indische Arbeitgeber müssen daher ihre Compliance-Zeitpläne anpassen: Nutzer mit Level-1-Zugang sollten sich monatlich im Sponsor Management System anmelden, Recht-auf-Arbeit-Prüfungen bei Auftragnehmern durchführen und die Lohnbuchhaltung über die Überwachung der Abrechnungszeiträume informieren. Eine frühzeitige Umsetzung hilft, Herabstufungen oder den Entzug der Lizenz zu vermeiden.
Die Reformen überarbeiten zudem die Global Business Mobility – Service Supplier-Regelung, um Verpflichtungen aus dem UK-Indien Comprehensive Economic and Trade Agreement zu erfüllen: Qualifizierte indische Dienstleister können nun bis zu 12 Monate statt bisher sechs Monate in Großbritannien tätig sein, allerdings mit einer jährlichen Obergrenze von 1.800 Personen. Für Technologie- und Beratungsunternehmen erweitert sich damit die Möglichkeit, projektbezogene Einsätze ohne Gründung einer britischen Niederlassung durchzuführen.
Weitere Maßnahmen umfassen die erste „Visabremse“ Großbritanniens, automatische Ablehnungen für bestimmte Nationalitäten, die als Missbrauchsrisiko gelten, sowie die geplante Erweiterung des Global Talent Visums ab dem 1. Juli 2026 auf Designfachkräfte. Ab 2027 wird zudem ein höherer Englisch-Sprachnachweis (Niveau B2) für Anträge auf Niederlassung eingeführt, was aktuellen indischen Entsandten Zeit gibt, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern.
Indische Arbeitgeber müssen daher ihre Compliance-Zeitpläne anpassen: Nutzer mit Level-1-Zugang sollten sich monatlich im Sponsor Management System anmelden, Recht-auf-Arbeit-Prüfungen bei Auftragnehmern durchführen und die Lohnbuchhaltung über die Überwachung der Abrechnungszeiträume informieren. Eine frühzeitige Umsetzung hilft, Herabstufungen oder den Entzug der Lizenz zu vermeiden.
Quelle: Hill Dickinson
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