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Akava fordert längere Schonfrist für ausgebeutete ausländische Arbeitskräfte bei geplanten Änderungen des Ausländergesetzes

Apr. 9, 2026
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Akava fordert längere Schonfrist für ausgebeutete ausländische Arbeitskräfte bei geplanten Änderungen des Ausländergesetzes
Nur wenige Stunden nachdem STTK seine Stellungnahme eingereicht hatte, legte Finnlands Akademiker- und Fachkräfte-Dachverband Akava am 8. April 2026 eine parallele Stellungnahme vor. Während Akava den Regierungsentwurf zur Umsetzung der aktualisierten EU-Richtlinie zur einheitlichen Arbeitserlaubnis grundsätzlich unterstützt, kritisiert der Verband, dass die vorgesehene Mindestschutzfrist von drei Monaten für ausgebeutete Arbeitnehmer angesichts der finnischen Arbeitsmarktbedingungen zu kurz sei. Akava vertritt 613.000 universitär qualifizierte Beschäftigte und Führungskräfte – genau die Zielgruppe, die multinationale Unternehmen für Aufgaben in den Bereichen Ingenieurwesen, IT und Life Sciences rekrutieren. In seinem Schreiben an das Ministerium betont der Verband, dass „drei Monate selten ausreichen, um eine gleichwertige Stelle im Fachbereich zu finden, insbesondere wenn die Betroffenen zunächst ausstehende Löhne eintreiben oder in Ermittlungen aussagen müssen“. Daher schlägt Akava eine Standardfrist von sechs Monaten mit der Möglichkeit zu Verlängerungen vor.

Akava fordert längere Schonfrist für ausgebeutete ausländische Arbeitskräfte bei geplanten Änderungen des Ausländergesetzes


Zudem hebt die Organisation die EU-Vorgabe hervor, dass Mitgliedstaaten „effektive Beschwerdemechanismen“ ohne Vergeltungsmaßnahmen schaffen müssen. Akava weist darauf hin, dass die finnischen Arbeitsinspektoren und Migri Kürzungen im Budget hinnehmen mussten, was die praktische Durchsetzung erschweren und Arbeitgeber ohne klare Orientierung lassen könnte. Deshalb fordert der Verband zweckgebundene Mittel und einen behördenübergreifenden Datenaustausch, damit Verdachtsfälle von Unterbezahlung oder unrechtmäßigen Abzügen schnell überprüft werden können, ohne die Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnissen zu verzögern.

Für interne Mobilitätsteams ist die Stellungnahme eine Warnung: Die finnischen Behörden werden von Arbeitgebern erwarten, dass sie die Gleichbehandlung von EU- und Nicht-EU-Mitarbeitern nachweisen – etwa bei Gehalt, Urlaub, Kündigungsschutz und Gleichstellung der Geschlechter. Ein Versäumnis könnte nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu Reputationsverlusten auf dem engen Arbeitsmarkt führen. Das Ministerium wird nun die Rückmeldungen der Beteiligten auswerten, bevor der endgültige Gesetzentwurf im Mai dem Kabinett vorgelegt wird. Obwohl Akavas Empfehlungen nicht bindend sind, hat das Parlament in der Vergangenheit den Arbeitnehmerschutz oft ausgeweitet, wenn mehrere Gewerkschaften geschlossen auftraten – was darauf hindeutet, dass eine längere Schutzfrist noch ins Gesetz aufgenommen werden könnte.
Quelle: Akava

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