
Die französische Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFiP) hat stillschweigend die progressive Quellensteuer-Tabelle für Gehälter, Renten und Leibrentenzahlungen aktualisiert, die an Personen gezahlt werden, die außerhalb Frankreichs leben, aber Einkünfte aus französischen Quellen beziehen. Eine Mitteilung im offiziellen Steuerbulletin (BOI-BAREME-000043 vom 2. April 2026), die am 15. April von der Fachpublikation International Investment aufgegriffen wurde, bestätigt, dass die dreistufige Struktur erhalten bleibt, jedoch die Einkommensgrenzen für jede Stufe im Steuerjahr 2026 angehoben wurden. Die Null-Prozent-Stufe gilt nun für Jahreseinkommen bis zu 17.275 €, die 12 %-Stufe für Einkommen zwischen 17.275 € und 50.112 €, und Beträge darüber unterliegen einem Satz von 20 %. In den französischen Überseegebieten sind die beiden oberen Stufen auf 8 % bzw. 14,4 % reduziert. Arbeitgeber und Rentenkassen müssen diese Jahresgrenzen in monatliche, wöchentliche oder sogar tägliche Höchstbeträge umrechnen, wenn sie die Steuer von jeder Zahlung einbehalten (zum Beispiel liegt die 0 %-Monatsgrenze jetzt bei 1.440 €). Obwohl die Anpassung rein technischer Natur erscheint, hat sie unmittelbare Auswirkungen auf die Gehaltsabrechnung multinationaler Unternehmen, die Mitarbeiter nach Frankreich entsenden oder französische Renten ins Ausland weiterzahlen. Die Verwendung veralteter 2025er Sätze würde zu Unter- oder Überbehaltungen führen, was Nachverrechnungen, Strafen und unzufriedene Entsandte nach sich ziehen könnte. Grenzüberschreitende HR-Teams kalibrieren daher diese Woche ihre Gehaltsabrechnungssoftware neu, während Steuerberater Nichtansässige mit mehreren Einkommensquellen darauf hinweisen, dass am Jahresende Nachzahlungen drohen können, wenn mehrere Zahler jeweils eigenständig die 0 %-Stufe anwenden. Die Aktualisierung wirkt sich auch auf die Sozialversicherungskoordination aus: Bestimmte entsandte Mitarbeiter, die weiterhin im Heimatsozialversicherungssystem versichert sind, sind von den französischen Sozialabgaben befreit, nicht jedoch von der Quellensteuer für Nichtansässige. Ebenso müssen Rentner, die eine französische Rente aus dem Ausland beziehen, die neuen Grenzen in ihre Liquiditätsplanung einbeziehen, da die Null-Prozent-Grenze nur um 0,9 % gestiegen ist – ungefähr im Einklang mit der Inflation. Für Manager der globalen Mobilität lautet die Botschaft klar: Stellen Sie sicher, dass Schattenabrechnungsanbieter, Rentenverwalter und Treuhänder von Aktienplänen die Tabellen für 2026 umgesetzt haben, und informieren Sie die mobilen Mitarbeiter über die Änderungen, damit Nettolohnschwankungen nicht unerwartet kommen.
Quelle: International Investment
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