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Frankreich ersetzt OFII-Abgabe durch hohe Verwaltungsgelder – bis zu 62.250 € pro illegaler Einstellung

Apr. 22, 2026
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Frankreich ersetzt OFII-Abgabe durch hohe Verwaltungsgelder – bis zu 62.250 € pro illegaler Einstellung
Compliance-Teams in Frankreich stehen vor deutlich höheren Kosten, nachdem die Regierung die langjährige OFII-Arbeitgeberabgabe abgeschafft und durch eine gestaffelte Verwaltungsstrafe ersetzt hat. Die Einwanderungsplattform Jobbatical erläutert in ihrem Briefing vom 21. April 2026, dass die neue Strafe bis zum 5.000-fachen des Stundenmindestlohns betragen kann – etwa 20.750 € pro illegal beschäftigtem Arbeitnehmer – und bei Wiederholungsverstößen auf 62.250 € ansteigt. Diese Änderung geht auf das Einwanderungs- und Integrationsgesetz 2024 zurück, das die Arbeitgeber statt der öffentlichen Kassen für die Kosten illegaler Beschäftigung verantwortlich machen will. Gleichzeitig wurde die Geldstrafe für das bewusste Einstellen ausländischer Arbeitnehmer ohne gültige Genehmigung auf 30.000 € pro Person verdoppelt. Das erweiterte Delikt umfasst nun auch Fälle, in denen Mitarbeiter in einer anderen Region, Branche oder Funktion als auf der Genehmigung angegeben eingesetzt werden. In Kombination mit verstärkten Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht ist das finanzielle Risiko bei Verstößen so hoch wie nie zuvor. Unternehmen müssen sich zudem auf neue digitale Kontrollinstrumente einstellen. Seit letztem Jahr ermöglicht das Online-Portal „Contrôle Travail“ zusammen mit einer mobilen App HR-Teams, den QR-Code der Aufenthaltserlaubnis zu scannen und sofort die Arbeitsberechtigung zu überprüfen. Das Unterlassen dieser Prüfung ist selbst eine strafbare Handlung, sodass schon bürokratische Fehler zu fünfstelligen Strafen führen können. Global-Mobility-Manager sollten vierteljährliche Audits des Genehmigungsstatus aller Nicht-EU-Mitarbeiter durchführen, Verlängerungen mindestens 120 Tage vor Ablauf einleiten und Compliance-Klauseln in Subunternehmerketten verankern, um eine Gesamthaftung zu vermeiden. Budgetverantwortliche sollten Worst-Case-Szenarien durchspielen: Ein kleines Start-up mit fünf falsch eingestuften Mitarbeitern könnte mit kombinierten Verwaltungs- und Strafgeldern von bis zu 400.000 € rechnen. Einwanderungsanwälte erwarten eine Zunahme von Rechtsstreitigkeiten, da Unternehmen die Strafhöhen anfechten, doch kaum jemand bezweifelt, dass die höheren Risiken die Nachfrage nach automatisierten Genehmigungs-Tracking-Lösungen und spezialisierter Beratung deutlich steigern werden.
Quelle: Jobbatical

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