
Ab 1. Mai 2026 tritt in Österreich die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft – die umfassendste Reform im Bereich Mikromobilität seit einem Jahrzehnt. Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK/BMIMI) hebt dabei verpflichtende Ausstattungsstandards für E-Scooter und E-Bikes hervor: Lenker müssen künftig mit Blinkleuchten, einer Klingel, einem weißen Frontlicht und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Das Mitnehmen von Passagieren oder sperrigen Lasten auf E-Scootern ist ausdrücklich verboten, und Kinder unter 14 Jahren müssen auf E-Bikes einen Helm tragen.
Für ausländische Dienstreisende und Vielfahrer, die in Wien auf die geteilten Scooter-Flotten setzen, um die „letzte Meile“ zwischen Hotel und Büro zu überbrücken, bedeutet das zunächst eine Welle von Flottenrückzügen, während die Betreiber ihre Geräte umrüsten. Lime und Tier haben bereits gestaffelte Einführungstermine für die neuen, konformen Modelle angekündigt. Unternehmen, die Mikromobilitätskosten erstatten, sollten mit temporären Versorgungslücken in urbanen Zentren wie Wien, Linz und Graz rechnen.
Die Novelle legalisiert zudem automatisierte Zugangskontrollen in verkehrsarmen Zonen, wodurch Städte kamerabasierte Systeme einsetzen können, um Lieferzeiten und Zufahrtsverbote durchzusetzen – eine Änderung, die voraussichtlich auch Firmen-Shuttle-Routen und Umzugsfahrzeuge in historischen Bezirken betrifft.
Ergänzend zum StVO-Paket startete das Ministerium eine zweimonatige „Klimaticket Ö“-Testphase: Wer im Mai oder Juni das österreichweite Klimaticket kauft, kann es nach 60 Tagen ohne Strafgebühr kündigen – ein Anreiz, den Mobilitätsmanager für Projektteams nutzen können.
Verkehrssicherheitsorganisationen begrüßen die verschärften Regeln: Der VCÖ weist darauf hin, dass 2025 über 10.000 Krankenhausbehandlungen nach E-Scooter-Unfällen und 13.900 nach E-Bike-Unfällen verzeichnet wurden. Durch die Standardisierung von Beleuchtung, Signalisierung und Helmpflicht will Österreich die Unfallzahlen innerhalb von zwei Jahren um 20 % senken.
Arbeitgeber sollten ihre Fahrsicherheitsrichtlinien aktualisieren, die Haftpflichtversicherung auf konforme E-Geräte ausweiten und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass Bußgelder bei Verstößen ab 7 Euro beginnen und bei schweren Fällen bis zu 726 Euro betragen können.
Obwohl die Reform vor allem den lokalen Verkehr betrifft, hat sie internationale Auswirkungen: Österreichisch zugelassene E-Scooter im Ausland müssen weiterhin die jeweiligen Landesvorschriften erfüllen, und Pendler aus der Slowakei, Ungarn und Deutschland müssen sich beim Grenzübertritt auf die strengeren österreichischen Vorschriften einstellen.
Für ausländische Dienstreisende und Vielfahrer, die in Wien auf die geteilten Scooter-Flotten setzen, um die „letzte Meile“ zwischen Hotel und Büro zu überbrücken, bedeutet das zunächst eine Welle von Flottenrückzügen, während die Betreiber ihre Geräte umrüsten. Lime und Tier haben bereits gestaffelte Einführungstermine für die neuen, konformen Modelle angekündigt. Unternehmen, die Mikromobilitätskosten erstatten, sollten mit temporären Versorgungslücken in urbanen Zentren wie Wien, Linz und Graz rechnen.
Die Novelle legalisiert zudem automatisierte Zugangskontrollen in verkehrsarmen Zonen, wodurch Städte kamerabasierte Systeme einsetzen können, um Lieferzeiten und Zufahrtsverbote durchzusetzen – eine Änderung, die voraussichtlich auch Firmen-Shuttle-Routen und Umzugsfahrzeuge in historischen Bezirken betrifft.
Ergänzend zum StVO-Paket startete das Ministerium eine zweimonatige „Klimaticket Ö“-Testphase: Wer im Mai oder Juni das österreichweite Klimaticket kauft, kann es nach 60 Tagen ohne Strafgebühr kündigen – ein Anreiz, den Mobilitätsmanager für Projektteams nutzen können.
Verkehrssicherheitsorganisationen begrüßen die verschärften Regeln: Der VCÖ weist darauf hin, dass 2025 über 10.000 Krankenhausbehandlungen nach E-Scooter-Unfällen und 13.900 nach E-Bike-Unfällen verzeichnet wurden. Durch die Standardisierung von Beleuchtung, Signalisierung und Helmpflicht will Österreich die Unfallzahlen innerhalb von zwei Jahren um 20 % senken.
Arbeitgeber sollten ihre Fahrsicherheitsrichtlinien aktualisieren, die Haftpflichtversicherung auf konforme E-Geräte ausweiten und ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass Bußgelder bei Verstößen ab 7 Euro beginnen und bei schweren Fällen bis zu 726 Euro betragen können.
Obwohl die Reform vor allem den lokalen Verkehr betrifft, hat sie internationale Auswirkungen: Österreichisch zugelassene E-Scooter im Ausland müssen weiterhin die jeweiligen Landesvorschriften erfüllen, und Pendler aus der Slowakei, Ungarn und Deutschland müssen sich beim Grenzübertritt auf die strengeren österreichischen Vorschriften einstellen.
Quelle: BMK/BMIMI
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