
Die Europäische Kommission hat einen wichtigen Schritt unternommen, um die wachsende Besorgnis rund um das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) zu beruhigen: Mitgliedstaaten dürfen zentrale biometrische Funktionen während Spitzenzeiten ein- und ausschalten. Die Klarstellung, die am 2. Mai 2026 in Brüssel veröffentlicht wurde, erfolgt weniger als einen Monat nach der vollständigen Inbetriebnahme des EES am 10. April und folgt auf heftigen Lobbydruck aus Belgien, Frankreich, Italien und Griechenland sowie von Europas größten Fluggesellschaften.
Im Rahmen des Kompromisses dürfen Grenzbeamte die Erfassung von Fingerabdrücken oder Gesichtsbildern vorübergehend aussetzen, wenn die Warteschlangen vordefinierte Schwellenwerte überschreiten, während die Passdaten und der elektronische Zeitstempel weiterhin erfasst werden. Kommissionssprecher Markus Lampert betonte, dass es sich dabei „nicht um eine Aussetzung, sondern um ein Sicherheitsventil“ handele, und verwies auf durchschnittliche Bearbeitungszeiten von 70 Sekunden sowie mehr als 61 Millionen automatisierte Ein- und Ausreisen seit den Pilotphasen im Oktober.
Die belgische Innenministerin Annelies Verlinden begrüßte die Maßnahme und wies darauf hin, dass der Flughafen Brüssel bereits vor den Reisehochs zu Christi Himmelfahrt und Pfingsten vor „Notfallspuren“ gewarnt hatte, falls keine Flexibilität gewährt werde. Aus Sicht der Wirtschaftsmobilität verringert die Änderung das Risiko verpasster Anschlussverbindungen und damit verbundener Kosten für multinationale Arbeitgeber, die Mitarbeiter über die Außengrenzen der EU bewegen.
Reiseveranstalter berichteten den Brussels Times, dass Unternehmen bisher 90-minütige Puffer in ihre Reisepläne einbauten; viele könnten nun wieder auf die vor EES geltende Richtlinie von 45 Minuten zurückgehen, sofern die Flexibilität an bestimmten Flughäfen und Fährverbindungen bestätigt wird. Eurostar – wo belgische und französische Polizei in London nebeneinanderliegende Grenzkontrollen durchführen – erklärte, dass nun eine Begrenzung der Abfahrten in Spitzenzeiten vermieden werden könne.
Dennoch fordern Branchenverbände wie Airlines for Europe (A4E) und die Global Business Travel Association (GBTA) weiterhin eine vollständige Aussetzung bis September und warnen, dass ad-hoc Pausen Verwirrung stiften könnten. Die Kommission hat eu-LISA, die EU-Agentur, die die IT-Plattform betreibt, beauftragt, Echtzeit-Dashboards zum Systemstatus zu veröffentlichen, damit Fluggesellschaften und Reisende Verzögerungen besser einschätzen können.
Für Manager der globalen Mobilität ergeben sich sofortige Handlungsempfehlungen: Vorab-Kommunikationsvorlagen aktualisieren, Mindestanschlusszeiten bei innergemeinschaftlichen Tickets überprüfen und sicherstellen, dass mobile Mitarbeiter wissen, dass an ruhigeren Tagen weiterhin Fingerabdrücke verlangt werden können. Belgische Arbeitgeber, die Entsandte mit Einzelerlaubnissen unterstützen, sollten zudem beachten, dass der EES-Zeitplan für die Berechnung von Visumsüberschreitungen weiterhin entscheidend ist – die eingebaute Flexibilität ändert den Prozess, nicht die zugrundeliegende 90/180-Tage-Regel.
Im Rahmen des Kompromisses dürfen Grenzbeamte die Erfassung von Fingerabdrücken oder Gesichtsbildern vorübergehend aussetzen, wenn die Warteschlangen vordefinierte Schwellenwerte überschreiten, während die Passdaten und der elektronische Zeitstempel weiterhin erfasst werden. Kommissionssprecher Markus Lampert betonte, dass es sich dabei „nicht um eine Aussetzung, sondern um ein Sicherheitsventil“ handele, und verwies auf durchschnittliche Bearbeitungszeiten von 70 Sekunden sowie mehr als 61 Millionen automatisierte Ein- und Ausreisen seit den Pilotphasen im Oktober.
Die belgische Innenministerin Annelies Verlinden begrüßte die Maßnahme und wies darauf hin, dass der Flughafen Brüssel bereits vor den Reisehochs zu Christi Himmelfahrt und Pfingsten vor „Notfallspuren“ gewarnt hatte, falls keine Flexibilität gewährt werde. Aus Sicht der Wirtschaftsmobilität verringert die Änderung das Risiko verpasster Anschlussverbindungen und damit verbundener Kosten für multinationale Arbeitgeber, die Mitarbeiter über die Außengrenzen der EU bewegen.
Reiseveranstalter berichteten den Brussels Times, dass Unternehmen bisher 90-minütige Puffer in ihre Reisepläne einbauten; viele könnten nun wieder auf die vor EES geltende Richtlinie von 45 Minuten zurückgehen, sofern die Flexibilität an bestimmten Flughäfen und Fährverbindungen bestätigt wird. Eurostar – wo belgische und französische Polizei in London nebeneinanderliegende Grenzkontrollen durchführen – erklärte, dass nun eine Begrenzung der Abfahrten in Spitzenzeiten vermieden werden könne.
Dennoch fordern Branchenverbände wie Airlines for Europe (A4E) und die Global Business Travel Association (GBTA) weiterhin eine vollständige Aussetzung bis September und warnen, dass ad-hoc Pausen Verwirrung stiften könnten. Die Kommission hat eu-LISA, die EU-Agentur, die die IT-Plattform betreibt, beauftragt, Echtzeit-Dashboards zum Systemstatus zu veröffentlichen, damit Fluggesellschaften und Reisende Verzögerungen besser einschätzen können.
Für Manager der globalen Mobilität ergeben sich sofortige Handlungsempfehlungen: Vorab-Kommunikationsvorlagen aktualisieren, Mindestanschlusszeiten bei innergemeinschaftlichen Tickets überprüfen und sicherstellen, dass mobile Mitarbeiter wissen, dass an ruhigeren Tagen weiterhin Fingerabdrücke verlangt werden können. Belgische Arbeitgeber, die Entsandte mit Einzelerlaubnissen unterstützen, sollten zudem beachten, dass der EES-Zeitplan für die Berechnung von Visumsüberschreitungen weiterhin entscheidend ist – die eingebaute Flexibilität ändert den Prozess, nicht die zugrundeliegende 90/180-Tage-Regel.
Quelle: eKathimerini
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