
Ein Paket von Änderungen am tschechischen Ausländergesetz, das am 1. Mai 2026 in Kraft trat, verkürzt bereits die Bearbeitungszeiten für die EU-Einheitserlaubnis, die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die von den meisten Nicht-EU-Beschäftigten genutzt wird. In einer am 4. Mai veröffentlichten Zusammenfassung berichtete das Expat-Portal Expats.cz, dass das Innenministerium seine internen Abläufe neu gestaltet und mehrere Verwaltungsschritte digitalisiert hat, wodurch die gesetzliche Frist für einfache Fälle von 90 auf 60 Tage verkürzt wurde.
Die Reform wurde durch zunehmende Beschwerden von Arbeitgebern vorangetrieben, dass Personalengpässe monatelang andauerten, während Akten auf Hintergrundprüfungen warteten. Neue Vorschriften verpflichten Arbeitsämter und Migrationspolizei zum elektronischen Datenaustausch statt per Post und erlauben Antragstellern, fehlende Dokumente über ein Online-Portal hochzuladen, anstatt das Verfahren neu zu starten. Das Ministerium hat zudem 120 zusätzliche Sachbearbeiter eingestellt und ein KI-basiertes Triage-Tool eingeführt, das unvollständige Anträge innerhalb von 48 Stunden erkennt.
Für Personal- und Mobilitätsteams ist der größte praktische Vorteil die Planbarkeit: Unternehmen können Onboarding-Termine nun mit größerer Sicherheit planen und teure Projektverzögerungen vermeiden. Da die Änderungen für Anträge gelten, die ab dem 1. Mai eingereicht werden, bemühen sich Arbeitgeber, ältere Dossiers zurückzuziehen und neu einzureichen, um von der schnelleren Bearbeitung zu profitieren.
Rechtsanwälte warnen jedoch, dass die 60-Tage-Frist ausgesetzt wird, wenn die Arbeitsmarktprüfung Unstimmigkeiten aufdeckt, und dass das Ministerium in „komplexen“ Fällen – die im Gesetz noch nicht definiert sind – Fristverlängerungen vornehmen kann. Außerdem betonen sie, dass die persönliche Abholung der biometrischen Aufenthaltserlaubnis weiterhin einen separaten Termin erfordert, sodass Ausländer einen abschließenden Besuch im Innenministerium vor Arbeitsbeginn einplanen müssen.
Mobilitätsmanager sollten ihre Onboarding-Zeitpläne überarbeiten, Willkommensschreiben aktualisieren und die Fachabteilungen darauf hinweisen, dass sich die Vorlaufzeit für standardmäßige Neueinstellungen effektiv um einen Monat verkürzt hat. Außerdem sollten sie die im Juni erwartete Verordnung des Ministeriums im Auge behalten, die Kategorien auflisten wird, die nach der Etablierung des digitalen Systems eine noch schnellere 30-Tage-„Prioritätsspur“ nutzen können.
Die Reform wurde durch zunehmende Beschwerden von Arbeitgebern vorangetrieben, dass Personalengpässe monatelang andauerten, während Akten auf Hintergrundprüfungen warteten. Neue Vorschriften verpflichten Arbeitsämter und Migrationspolizei zum elektronischen Datenaustausch statt per Post und erlauben Antragstellern, fehlende Dokumente über ein Online-Portal hochzuladen, anstatt das Verfahren neu zu starten. Das Ministerium hat zudem 120 zusätzliche Sachbearbeiter eingestellt und ein KI-basiertes Triage-Tool eingeführt, das unvollständige Anträge innerhalb von 48 Stunden erkennt.
Für Personal- und Mobilitätsteams ist der größte praktische Vorteil die Planbarkeit: Unternehmen können Onboarding-Termine nun mit größerer Sicherheit planen und teure Projektverzögerungen vermeiden. Da die Änderungen für Anträge gelten, die ab dem 1. Mai eingereicht werden, bemühen sich Arbeitgeber, ältere Dossiers zurückzuziehen und neu einzureichen, um von der schnelleren Bearbeitung zu profitieren.
Rechtsanwälte warnen jedoch, dass die 60-Tage-Frist ausgesetzt wird, wenn die Arbeitsmarktprüfung Unstimmigkeiten aufdeckt, und dass das Ministerium in „komplexen“ Fällen – die im Gesetz noch nicht definiert sind – Fristverlängerungen vornehmen kann. Außerdem betonen sie, dass die persönliche Abholung der biometrischen Aufenthaltserlaubnis weiterhin einen separaten Termin erfordert, sodass Ausländer einen abschließenden Besuch im Innenministerium vor Arbeitsbeginn einplanen müssen.
Mobilitätsmanager sollten ihre Onboarding-Zeitpläne überarbeiten, Willkommensschreiben aktualisieren und die Fachabteilungen darauf hinweisen, dass sich die Vorlaufzeit für standardmäßige Neueinstellungen effektiv um einen Monat verkürzt hat. Außerdem sollten sie die im Juni erwartete Verordnung des Ministeriums im Auge behalten, die Kategorien auflisten wird, die nach der Etablierung des digitalen Systems eine noch schnellere 30-Tage-„Prioritätsspur“ nutzen können.
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