
Das tschechische Ministerium für Industrie und Handel hat ab dem 1. Mai 2026 den neuen Mindestlohn für die EU Blue Card auf 73.823 CZK (ca. 2.900 €) pro Monat festgelegt. Dieser Betrag entspricht dem 1,5-fachen des durchschnittlichen Bruttogehalts von 2025 und ersetzt die bisherige Grenze von 69.247 CZK. Alle neuen Anträge, Verlängerungen und Änderungen, die ab dem 1. Mai eingereicht werden, müssen die höhere Gehaltsuntergrenze erfüllen, andernfalls droht eine Ablehnung. Bestehende Blue-Card-Inhaber haben bis zur nächsten Verlängerung – spätestens jedoch bis zum 30. April 2027 – Zeit, ihre Verträge anzupassen.
Die Gehaltserhöhung ist Teil einer umfassenden Einwanderungsreform mit dem Spitznamen „Digitales Tschechien“, die die Aufenthaltsverwaltung auf ein neues Online-System namens „Ausländer-Konto“ umstellt. Ausländer können nun Anträge stellen, Gebühren bezahlen und Adressänderungen elektronisch melden; Arbeitgeber müssen Kündigungen oder Jobwechsel innerhalb von acht Tagen über dasselbe Portal melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 CZK. Das Innenministerium plant, bis zum 1. Januar 2029 alle verbliebenen papierbasierten Verfahren in das Informationssystem ICAS zu integrieren.
Innenminister Vít Rakušan bezeichnete die Umstellung als die größte Einwanderungsreform seit zwei Jahrzehnten: „Die Automatisierung verkürzt die Bearbeitungszeiten von sechs Wochen auf unter einen Monat, aber strengere, datenbasierte Kontrollen bedeuten, dass bereits drei Verwaltungsverstöße zum Entzug der Genehmigung führen können.“ Ausgenommen sind geringfügige Verkehrsverstöße, abgedeckt sind jedoch Verstöße gegen das Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten und Überziehungen des Aufenthalts.
Außerdem wurde am 11. April 2026 der Tschechisch-Sprachtest für die Niederlassungserlaubnis neu gestaltet, um eine Fernbewertung mit KI-Unterstützung zu ermöglichen.
Warum das wichtig ist: Multinationale Unternehmen, die in Tschechien in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Ingenieurwesen und IT rekrutieren, müssen pro entsandtem Mitarbeiter mit Mehrkosten von etwa 55.000 CZK pro Jahr rechnen, ihre Vertragsangebote anpassen und ihre HR-Systeme mit der Arbeitgeber-Schnittstelle des Ausländer-Kontos verknüpfen. Die höhere Gehaltsuntergrenze könnte einige Einstiegspositionen unattraktiv machen und Unternehmen dazu bewegen, verstärkt auf die weniger restriktive Arbeitnehmerkarte zu setzen.
Mobilitätsmanager sollten bestehende Blue-Card-Inhaber umgehend überprüfen, da ein Unterschreiten der neuen Gehaltsgrenze in der nächsten Gehaltsabrechnung den Aufenthaltsstatus gefährden kann. Das digitale Portal verspricht zwar schnellere Entscheidungen, erfordert aber eine disziplinierte Echtzeit-Meldung.
Praktische Tipps: 1) Gehaltsanpassungen für aktuelle Inhaber vor der nächsten Verlängerung vornehmen; 2) Datenbox-Zugang für HR-Mitarbeiter einrichten, um das Portal nutzen zu können; 3) Führungskräfte darüber informieren, dass bereits drei Verwaltungsverstöße – etwa wiederholte verspätete Adressmeldungen – zum Widerruf der Genehmigung führen können; 4) Umzugspläne anpassen, da die Online-Antragstellung weiterhin eine persönliche biometrische Erfassung pro Genehmigungszyklus erfordert.
Die Gehaltserhöhung ist Teil einer umfassenden Einwanderungsreform mit dem Spitznamen „Digitales Tschechien“, die die Aufenthaltsverwaltung auf ein neues Online-System namens „Ausländer-Konto“ umstellt. Ausländer können nun Anträge stellen, Gebühren bezahlen und Adressänderungen elektronisch melden; Arbeitgeber müssen Kündigungen oder Jobwechsel innerhalb von acht Tagen über dasselbe Portal melden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 CZK. Das Innenministerium plant, bis zum 1. Januar 2029 alle verbliebenen papierbasierten Verfahren in das Informationssystem ICAS zu integrieren.
Innenminister Vít Rakušan bezeichnete die Umstellung als die größte Einwanderungsreform seit zwei Jahrzehnten: „Die Automatisierung verkürzt die Bearbeitungszeiten von sechs Wochen auf unter einen Monat, aber strengere, datenbasierte Kontrollen bedeuten, dass bereits drei Verwaltungsverstöße zum Entzug der Genehmigung führen können.“ Ausgenommen sind geringfügige Verkehrsverstöße, abgedeckt sind jedoch Verstöße gegen das Arbeitsrecht, Ordnungswidrigkeiten und Überziehungen des Aufenthalts.
Außerdem wurde am 11. April 2026 der Tschechisch-Sprachtest für die Niederlassungserlaubnis neu gestaltet, um eine Fernbewertung mit KI-Unterstützung zu ermöglichen.
Warum das wichtig ist: Multinationale Unternehmen, die in Tschechien in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Ingenieurwesen und IT rekrutieren, müssen pro entsandtem Mitarbeiter mit Mehrkosten von etwa 55.000 CZK pro Jahr rechnen, ihre Vertragsangebote anpassen und ihre HR-Systeme mit der Arbeitgeber-Schnittstelle des Ausländer-Kontos verknüpfen. Die höhere Gehaltsuntergrenze könnte einige Einstiegspositionen unattraktiv machen und Unternehmen dazu bewegen, verstärkt auf die weniger restriktive Arbeitnehmerkarte zu setzen.
Mobilitätsmanager sollten bestehende Blue-Card-Inhaber umgehend überprüfen, da ein Unterschreiten der neuen Gehaltsgrenze in der nächsten Gehaltsabrechnung den Aufenthaltsstatus gefährden kann. Das digitale Portal verspricht zwar schnellere Entscheidungen, erfordert aber eine disziplinierte Echtzeit-Meldung.
Praktische Tipps: 1) Gehaltsanpassungen für aktuelle Inhaber vor der nächsten Verlängerung vornehmen; 2) Datenbox-Zugang für HR-Mitarbeiter einrichten, um das Portal nutzen zu können; 3) Führungskräfte darüber informieren, dass bereits drei Verwaltungsverstöße – etwa wiederholte verspätete Adressmeldungen – zum Widerruf der Genehmigung führen können; 4) Umzugspläne anpassen, da die Online-Antragstellung weiterhin eine persönliche biometrische Erfassung pro Genehmigungszyklus erfordert.
Quelle: VisaVerge
Wie VisaHQ helfen kann
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