
Die tschechische Regierung startet in den Mai mit einer der bedeutendsten Änderungen im Bereich Einwanderung der letzten Jahre. Ab dem 1. Mai 2026 steigt das Mindestbruttogehalt für Inhaber der EU Blue Card auf 73.823 CZK (ca. 2.900 €) pro Monat – etwa das 1,5-fache des nationalen Durchschnittslohns. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die Gehälter aller aktuellen Blue-Card-Inhaber umgehend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen; eine Nichtbeachtung kann die Arbeitserlaubnis gefährden und Bußgelder nach sich ziehen. Multinationale Unternehmen mit tschechischen Engineering- und IT-Standorten sollten ihre Personal- und Finanzabteilungen informieren, da die höhere Gehaltsuntergrenze die Budgetplanung für Entsendungen innerhalb der EU beeinflusst und eine Anpassung der Vergütungsbenchmarks erforderlich machen kann.
Die Gehaltserhöhung ist nur ein Teil einer umfassenderen Modernisierung, die seit Januar an Fahrt aufgenommen hat. Die Einwanderungsbehörden haben den A2-Sprachtest, der für Anträge auf Daueraufenthalt erforderlich ist, neu gestaltet. Seit dem 11. April sind die schriftlichen und mündlichen Prüfungen praxisnäher und digital bewertbar. Die Behörden betonen, dass das neue Format die Integrationsbereitschaft besser misst und die Bearbeitungszeiten verkürzen soll.
Zudem wurde eine langjährige Ungleichheit beseitigt: Gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, werden nun vollständig anerkannt. Paare, die bisher nur den Status einer eingetragenen Partnerschaft in Tschechien hatten, erhalten nun dieselben Aufenthaltsrechte, einschließlich Arbeitserlaubnis für den Ehepartner und Familiennachzug. Mobility-Manager sollten ihre Richtlinien entsprechend anpassen und betroffene Mitarbeitende bei der Umwandlung von Partnerschaftskarten in Familienangehörigen-Aufenthaltstitel unterstützen.
Parallel dazu wurde die Einhaltung der Vorschriften verschärft: Ausländer, die innerhalb von 12 Monaten drei Verwaltungsverstöße begehen (z. B. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder Eigentumsdelikte), riskieren nun den Entzug ihrer Aufenthaltserlaubnis. Verkehrsverstöße sind ausgenommen, dennoch sollten Unternehmen ihre Mitarbeitenden über die neue „Drei-Verstöße“-Regel informieren und die Schulungen zum Verhaltenskodex für mobiles Personal intensivieren.
All diese Reformen sind Teil eines mehrjährigen Digitalisierungsprogramms, das in einem durchgängigen Online-Portal für Einwanderungsangelegenheiten münden wird. Das Innenministerium kündigt an, dass künftige Maßnahmen sich auf elektronische Antragsverfahren, den Datenaustausch mit Arbeitsämtern und teilweise digitale Staatsbürgerschaftsprüfungen konzentrieren werden. Für Arbeitgeber ist der Trend klar: mehr Automatisierung, schnellere Entscheidungen – aber auch strengere, datenbasierte Kontrollen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit tschechischen Rechtsberatern und Technologieanbietern wird empfohlen.
Die Gehaltserhöhung ist nur ein Teil einer umfassenderen Modernisierung, die seit Januar an Fahrt aufgenommen hat. Die Einwanderungsbehörden haben den A2-Sprachtest, der für Anträge auf Daueraufenthalt erforderlich ist, neu gestaltet. Seit dem 11. April sind die schriftlichen und mündlichen Prüfungen praxisnäher und digital bewertbar. Die Behörden betonen, dass das neue Format die Integrationsbereitschaft besser misst und die Bearbeitungszeiten verkürzen soll.
Zudem wurde eine langjährige Ungleichheit beseitigt: Gleichgeschlechtliche Ehen, die in anderen EU-Staaten geschlossen wurden, werden nun vollständig anerkannt. Paare, die bisher nur den Status einer eingetragenen Partnerschaft in Tschechien hatten, erhalten nun dieselben Aufenthaltsrechte, einschließlich Arbeitserlaubnis für den Ehepartner und Familiennachzug. Mobility-Manager sollten ihre Richtlinien entsprechend anpassen und betroffene Mitarbeitende bei der Umwandlung von Partnerschaftskarten in Familienangehörigen-Aufenthaltstitel unterstützen.
Parallel dazu wurde die Einhaltung der Vorschriften verschärft: Ausländer, die innerhalb von 12 Monaten drei Verwaltungsverstöße begehen (z. B. Verstöße gegen die öffentliche Ordnung oder Eigentumsdelikte), riskieren nun den Entzug ihrer Aufenthaltserlaubnis. Verkehrsverstöße sind ausgenommen, dennoch sollten Unternehmen ihre Mitarbeitenden über die neue „Drei-Verstöße“-Regel informieren und die Schulungen zum Verhaltenskodex für mobiles Personal intensivieren.
All diese Reformen sind Teil eines mehrjährigen Digitalisierungsprogramms, das in einem durchgängigen Online-Portal für Einwanderungsangelegenheiten münden wird. Das Innenministerium kündigt an, dass künftige Maßnahmen sich auf elektronische Antragsverfahren, den Datenaustausch mit Arbeitsämtern und teilweise digitale Staatsbürgerschaftsprüfungen konzentrieren werden. Für Arbeitgeber ist der Trend klar: mehr Automatisierung, schnellere Entscheidungen – aber auch strengere, datenbasierte Kontrollen. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit tschechischen Rechtsberatern und Technologieanbietern wird empfohlen.
Quelle: Newland Chase
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