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DHS plant Ersatz der „Dauer des Status“ durch eine 4-Jahres-Aufenthaltsbegrenzung für Inhaber von F-1-, J-1- und I-Visa

Mai 8, 2026
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DHS plant Ersatz der „Dauer des Status“ durch eine 4-Jahres-Aufenthaltsbegrenzung für Inhaber von F-1-, J-1- und I-Visa
In einer bedeutenden Veränderung für das US-Hochschulwesen und Austauschbesucherprogramme hat das Department of Homeland Security (DHS) eine endgültige Regelung an das Office of Management and Budget (OMB) im Weißen Haus übermittelt, die das langjährige „Duration of Status“ (D/S)-System abschaffen würde. Bisher wurden die meisten F-1-Studenten, J-1-Austauschbesucher und ausländischen Medienvertreter (I-Visa) für die Dauer ihres Programms und nicht für ein festes Enddatum zugelassen. Die neue Regel sieht stattdessen vor, dass ein I-94-Dokument ausgestellt wird, das an das auf dem Formular I-20 oder DS-2019 angegebene Programmenddatum gebunden ist, jedoch maximal vier Jahre gilt. Wer mehr Zeit benötigt, muss das Formular I-539 einreichen, biometrische Daten abgeben und den fortlaufenden Programmfortschritt nachweisen – eine administrative Belastung, die Hochschulen, Forschungsträger und Medienunternehmen zufolge Kosten und rechtliche Risiken erhöhen wird.

Das DHS plant zudem, die 60-tägige Karenzzeit für F-1-Studenten nach dem Abschluss auf 30 Tage zu verkürzen, was das Risiko erhöht, den Status zu verlieren und eine unerlaubte Aufenthaltsdauer anzusammeln, die Einreiseverbote von drei bis zehn Jahren auslösen kann. Universitäten warnen, dass diese Änderung die Wettbewerbsfähigkeit der USA beeinträchtigen könnte. Compliance-Beauftragte, etwa von NAFSA, weisen darauf hin, dass Tausende von Studierenden verspätet ihren Abschluss machen, den Studiengang wechseln oder Verlängerungen für praktische Ausbildungsphasen benötigen, die bisher problemlos unter D/S fielen, nun aber teure Anträge und Wartezeiten erfordern. Fragomen und andere Unternehmensimmigrationsfirmen betonen, dass die beschleunigten unerlaubten Aufenthaltszeiten die Beschäftigung im STEM-OPT-Programm gefährden und globale Talentpools beeinträchtigen könnten.

DHS plant Ersatz der „Dauer des Status“ durch eine 4-Jahres-Aufenthaltsbegrenzung für Inhaber von F-1-, J-1- und I-Visa


Aus Sicht des DHS stärkt der Vorschlag die „Programmintegrität und nationale Sicherheit“ durch wiederholte Überprüfungen. Die Behörde argumentiert, dass feste Enddaten die Zulassung von Studierenden besser mit dem übrigen Nicht-Einwanderungssystem in Einklang bringen und klarere Durchsetzungsmechanismen schaffen. Der endgültige Text wird nach der OMB-Prüfung im Federal Register veröffentlicht, womit eine 30- bis 60-tägige Umsetzungsfrist beginnt. Bis dahin bleibt D/S in Kraft, doch Schulen und Unternehmen raten internationalen Studierenden bereits jetzt, Budgets und Zeitpläne für häufigere Verlängerungsanträge und biometrische Termine vorzubereiten.

Wird die Regel umgesetzt, verändert sich die tägliche Beratung internationaler Studierender grundlegend. Akademische Berater müssen tausende feste I-94-Ablaufdaten im Blick behalten, sich früher auf Cap-Gap- und OPT-Anträge vorbereiten und Studierende über die Einwanderungsrisiken von Wahlfächern oder Doppelstudiengängen informieren, die das vierjährige Limit überschreiten. Arbeitgeber werden vermehrt I-9-Neuverifizierungen durchführen müssen, da die Arbeitserlaubnis nun an kürzere Zulassungszeiträume gebunden ist. Die Studierenden selbst müssen künftig Studium, Finanzen und eine tickende Einwanderungsuhr koordinieren – eine Herausforderung, die es seit Einführung des D/S-Systems 1994 nicht mehr gab.
Quelle: VisaVerge

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