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Brüsseler Transportunternehmen erleichtert: EU hebt Vorankündigungspflicht für Fahrer mit mehreren Ländern auf

Mai 9, 2026
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Brüsseler Transportunternehmen erleichtert: EU hebt Vorankündigungspflicht für Fahrer mit mehreren Ländern auf
Belgische Straßentransportunternehmen erhielten am 8. Mai erfreuliche Nachrichten, als Details zu einer Vereinbarung zur Koordinierung der Sozialversicherung bekannt wurden, die einen Plan fallen lässt, der Spediteure verpflichten sollte, die Behörden jedes Mal zu informieren, wenn ein Fahrer in mehr als einem EU-Mitgliedstaat arbeitet. Nach früheren Entwürfen hätten Flotten, die im Hafen von Antwerpen oder im Brüsseler Logistikgürtel operieren, für tausende grenzüberschreitende Fahrten täglich Echtzeitmeldungen abgeben müssen. Der endgültige Kompromiss, der am 7. Mai vom EMPL-Ausschuss des Europäischen Parlaments genehmigt wurde, belässt die bestehenden A1-Bescheinigungsregeln, setzt jedoch eine Frist von 35 Arbeitstagen für nationale Stellen fest, um zu bestätigen oder anzufechten, welches Sozialversicherungssystem gilt. Die Entscheidung basiert auf dem prognostizierten Arbeitsmuster des Fahrers für die nächsten 12 Monate und kann bis zu 24 Monate gültig bleiben, was den Planern eine besser kalkulierbare Kostenbasis bietet. Die Prüfverfahren für A1-Dokumente werden verschärft, und der automatisierte Datenaustausch zwischen Belgiens ONSS/RSZ und seinen EU-Partnern soll ausgeweitet werden. Der Branchenverband Febetra bezeichnete den Verzicht auf Vorausmeldungen als „Entschärfung einer administrativen Zeitbombe“, gerade in einer Zeit, in der Spediteure mit Tachographen-Updates und Investitionen in emissionsfreie Flotten kämpfen. Experten weisen jedoch darauf hin, dass die neuen Sozialversicherungsregeln die Entsenderegelungen für Fahrer **nicht** ändern, sodass belgische Transportunternehmen weiterhin IMI-Meldungen für Kabotagefahrten in Frankreich, Deutschland oder den Niederlanden einreichen müssen. Personal- und Mobilitätsteams im Transportsektor sollten nach Veröffentlichung der endgültigen Verordnung ihre SOPs aktualisieren, um sicherzustellen, dass Einsatzschreiben, Gehaltsabrechnungen und Beitragsnachweise mit dem neuen 35-Tage-Streitzeitraum übereinstimmen.
Quelle: Trans.info

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