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EU-Ausschuss unterstützt Reform der Koordinierung der Sozialversicherung und erleichtert den Papierkram für Belgiens mobile Arbeitskräfte

Mai 9, 2026
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EU-Ausschuss unterstützt Reform der Koordinierung der Sozialversicherung und erleichtert den Papierkram für Belgiens mobile Arbeitskräfte
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) des Europäischen Parlaments hat am 8. Mai einem Trilog-Abkommen zugestimmt, das die Verordnungen 883/2004 und 987/2009 zur Koordinierung der Sozialversicherung modernisiert – eine Reform, die von belgischen Arbeitgebern mit vielen grenzüberschreitenden Beschäftigten genau verfolgt wird. Die Vereinbarung klärt, welches Land für Beiträge und Leistungen zuständig ist, wenn ein Arbeitnehmer in einem Mitgliedstaat lebt, in einem zweiten entsandt wird und gelegentlich in einem dritten tätig ist. Für die rund 200.000 Grenzgänger Belgiens und die wachsende Zahl von Remote-Mitarbeitern, die ihre Zeit zwischen Brüssel und anderen Orten aufteilen, versprechen die neuen Regeln schnellere Entscheidungen zur „anwendbaren Gesetzgebung“, standardisierte 35-Tage-Fristen für Einsprüche gegen A1-Bescheinigungen sowie transparentere Streitbeilegungsverfahren zwischen den nationalen Sozialversicherungsträgern. Bemerkenswert ist, dass die Verhandler einen umstrittenen Plan fallen ließen, der Unternehmen verpflichtet hätte, die Sozialversicherungsbehörden bei jedem Grenzübertritt eines grenzüberschreitend tätigen Mitarbeiters vorab zu informieren. Die Wirtschaftsvertretung VBO-FEB hatte gewarnt, dass dieser Vorschlag für Unternehmen, die Dienstpläne in Benelux und Nordfrankreich koordinieren, zu unüberschaubarem bürokratischem Aufwand führen würde. Der Text geht nun zur Abstimmung ins Plenum und anschließend an den Rat der EU, in dem Belgien im Beschäftigungsrat eine entscheidende Stimme hat. Die Umsetzung in belgisches Recht wird bis Mitte 2027 erwartet, doch das Nationale Sozialversicherungsamt (ONSS/RSZ) erarbeitet bereits Leitlinien, damit Personalabteilungen ihre Gehaltsabrechnungssoftware rechtzeitig anpassen können. Für Fachleute im Bereich globale Mobilität bedeutet die Reform weniger rückwirkende Beitragsforderungen, klarere Nachverfolgung von Leistungsansprüchen mobiler Mitarbeiter und mehr Sicherheit bei der Kalkulation der Kosten für kurzfristige Einsätze nach oder aus Belgien.
Quelle: EU Reporter

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