
Belgien hat am 1. Juni 2026 eine neue Ära der Arbeitsgesetzgebung eingeläutet, als zwei am 18. Mai 2026 verabschiedete Bundesgesetze in Kraft traten. Die heute Morgen im Belgischen Staatsblatt veröffentlichte Gesetzgebung bringt die erste Reihe von Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag De Croo II und wird von Wirtschaftsverbänden als die größte Modernisierung des belgischen Arbeitsrechts seit einem Jahrzehnt gefeiert.
Für global agierende Arbeitgeber ist die wichtigste Neuerung die gesetzliche Höchstgrenze von 52 Wochen Kündigungsfrist für alle Arbeitsverträge, die ab dem 1. Juni 2026 beginnen. Bisher konnten langjährige Mitarbeiter Kündigungsfristen von über zwei Jahren ansammeln – ein erhebliches finanzielles Risiko für multinationale Unternehmen, die belgische Niederlassungen schließen oder Expatriates rotieren. Die neue Obergrenze schafft Kostensicherheit und bringt Belgien näher an Nachbarländer wie die Niederlande (maximal 104 Wochen) und Frankreich (keine gesetzliche Regelung für Führungskräfte).
Auch die Flexibilität bei Teilzeitstellen wird ausgeweitet. Das gesetzliche Mindestmaß wurde von einem Drittel auf ein Zehntel einer Vollzeitstelle gesenkt, was es Personalabteilungen ermöglicht, Mikroverträge für begleitende Ehepartner, Studierende und Saisonarbeiter zu gestalten, ohne arbeitsrechtliche Vorgaben zu verletzen. Gewerkschaften befürchten dadurch mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse, während Arbeitgeber aus Technologie- und E-Commerce-Branchen argumentieren, dass ultra-kurze Schichten Belgien als Standort für regionale Fulfillment-Zentren und Shared-Service-Operationen attraktiver machen.
Eine weitere, von Unternehmen mit 24/7-Vertrieb oder Rechenzentren genau beobachtete Änderung ist die Abschaffung des langjährigen Nachtarbeitsverbots. Nun darf jede Branche Personal zwischen 20:00 und 06:00 Uhr einteilen, ohne zuvor eine Ausnahmegenehmigung einholen zu müssen. Neueinstellungen im Einzelhandel, in der Logistik und im E-Commerce erhalten Nachtzuschläge erst ab 23:00 Uhr. Bestehende Mitarbeiter behalten ihre erworbenen Rechte, was kurzfristig die Lohnkosten nicht stark senkt, aber Unternehmen langfristig eine schlankere Personalplanung ermöglicht.
Schließlich wird die Zeitarbeit vereinfacht: Die separate „Absichtserklärung“ entfällt, und die Meldung von Bonusplänen erfolgt künftig über ein verpflichtendes Online-Portal. Zusammen mit der bereits erfolgten Digitalisierung der Arbeitserlaubnisverfahren reduzieren diese Maßnahmen den Papieraufwand und beschleunigen die Einarbeitung – ein entscheidender Vorteil für Relocation-Dienstleister, die ausländische Spezialisten unter engen Projektfristen einsetzen müssen.
Für global agierende Arbeitgeber ist die wichtigste Neuerung die gesetzliche Höchstgrenze von 52 Wochen Kündigungsfrist für alle Arbeitsverträge, die ab dem 1. Juni 2026 beginnen. Bisher konnten langjährige Mitarbeiter Kündigungsfristen von über zwei Jahren ansammeln – ein erhebliches finanzielles Risiko für multinationale Unternehmen, die belgische Niederlassungen schließen oder Expatriates rotieren. Die neue Obergrenze schafft Kostensicherheit und bringt Belgien näher an Nachbarländer wie die Niederlande (maximal 104 Wochen) und Frankreich (keine gesetzliche Regelung für Führungskräfte).
Auch die Flexibilität bei Teilzeitstellen wird ausgeweitet. Das gesetzliche Mindestmaß wurde von einem Drittel auf ein Zehntel einer Vollzeitstelle gesenkt, was es Personalabteilungen ermöglicht, Mikroverträge für begleitende Ehepartner, Studierende und Saisonarbeiter zu gestalten, ohne arbeitsrechtliche Vorgaben zu verletzen. Gewerkschaften befürchten dadurch mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse, während Arbeitgeber aus Technologie- und E-Commerce-Branchen argumentieren, dass ultra-kurze Schichten Belgien als Standort für regionale Fulfillment-Zentren und Shared-Service-Operationen attraktiver machen.
Eine weitere, von Unternehmen mit 24/7-Vertrieb oder Rechenzentren genau beobachtete Änderung ist die Abschaffung des langjährigen Nachtarbeitsverbots. Nun darf jede Branche Personal zwischen 20:00 und 06:00 Uhr einteilen, ohne zuvor eine Ausnahmegenehmigung einholen zu müssen. Neueinstellungen im Einzelhandel, in der Logistik und im E-Commerce erhalten Nachtzuschläge erst ab 23:00 Uhr. Bestehende Mitarbeiter behalten ihre erworbenen Rechte, was kurzfristig die Lohnkosten nicht stark senkt, aber Unternehmen langfristig eine schlankere Personalplanung ermöglicht.
Schließlich wird die Zeitarbeit vereinfacht: Die separate „Absichtserklärung“ entfällt, und die Meldung von Bonusplänen erfolgt künftig über ein verpflichtendes Online-Portal. Zusammen mit der bereits erfolgten Digitalisierung der Arbeitserlaubnisverfahren reduzieren diese Maßnahmen den Papieraufwand und beschleunigen die Einarbeitung – ein entscheidender Vorteil für Relocation-Dienstleister, die ausländische Spezialisten unter engen Projektfristen einsetzen müssen.
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