
Am 13. Juni hat das Board of Immigration Appeals (BIA) mit der Entscheidung im Fall Matter of Herrera-Núñez eine wegweisende Neuregelung für Notfall-Anträge auf „Aufschub der Abschiebung“ erlassen. Künftig muss jeder Ausländer mit einem endgültigen Abschiebungsbescheid, der einen Antrag auf Wiederaufnahme oder Überprüfung stellt, zunächst beim Department of Homeland Security (DHS) einen Ermessensaufenthalt beantragen, bevor das Einwanderungsgericht oder das BIA den Antrag prüfen. Das Board argumentierte, dass das DHS – und nicht die Gerichte – für die Vollstreckung von Abschiebungsanordnungen zuständig ist und daher zuerst entscheiden sollte, ob die Abschiebung ausgesetzt wird. Lehnt das DHS den Antrag ab, können das BIA oder ein Einwanderungsrichter dennoch eine Aufschiebung gewähren, allerdings nur nach Prüfung der schriftlichen Begründung des DHS. Praktisch bedeutet die Regelung einen neuen Verfahrensschritt, den Anwälte oft innerhalb weniger Stunden erledigen müssen, wenn eine Abschiebung unmittelbar bevorsteht. Manager für Unternehmensmobilität, die Entsandte in Abschiebungsverfahren unterstützen, müssen künftig die DHS-First-Regelung berücksichtigen, zusätzliche Beweise frühzeitig sammeln und parallel Anträge auf Aufschub bei den Enforcement and Removal Operations stellen. Kritiker befürchten, dass die Änderung in lebenswichtigen Asylverfahren wertvolle Zeit kostet, während Befürworter die Klarstellung der Zuständigkeiten und die mögliche Reduzierung von Doppelanträgen loben. Die Regel gilt ab dem 12. Juni für alle neu eingereichten Aufschub-Anträge. Unternehmen, die Mitarbeiter vor Einwanderungsgerichten vertreten, sollten ihre Anwälte umgehend über die neue Reihenfolge informieren. Wird der DHS-First-Schritt versäumt, kann der Antrag auf Aufschub als fehlerhaft gelten und die Abschiebung fortgesetzt werden.
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