
Eine Entscheidung eines Bezirksgerichts, die Anfang Juni 2025 veröffentlicht wurde, hat zwei interne Memoranden des U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) aufgehoben, die Beamte angewiesen hatten, die Bearbeitung von Anträgen von Staatsangehörigen aus Ländern mit Reisebeschränkungen auszusetzen. Das Urteil stellt fest, dass die Anweisungen gegen das Administrative Procedure Act verstoßen, da das USCIS auf die vorgeschriebene öffentliche Anhörung und Kommentierung verzichtet hat. Ab sofort müssen Asyl-, Statusanpassungs-, Arbeitsgenehmigungs- (EAD) und Einbürgerungsanträge, die von der Aussetzung betroffen waren – geschätzt rund 190.000 Fälle – weiterbearbeitet werden. Arbeitgeber mit H-1B-Verlängerungen und Green-Card-Sponsorings für Mitarbeiter aus „Hochrisikoländern“ können innerhalb weniger Wochen mit der Wiederaufnahme von Arbeitserlaubniskarten und I-485-Entscheidungen rechnen. Anwälte warnen jedoch, dass die seit der Aussetzung im Dezember 2025 entstandenen Rückstände die endgültigen Genehmigungen bis ins Jahr 2027 verzögern könnten. Das Gericht untersagte USCIS zudem, ähnliche Aussetzungen ohne formelle Regelsetzung zu erlassen, was auf eine strengere gerichtliche Kontrolle von Agenturrichtlinien per Memo hinweist. Multinationale Unternehmen sollten den Federal Register auf Ersatzvorschläge beobachten und sich darauf vorbereiten, Anträge auf beschleunigte Bearbeitung einzureichen, wenn Projektzeitpläne von der Mobilität der Mitarbeiter abhängen. Für Personen, deren Status während der Aussetzungszeit abgelaufen ist, könnte das Urteil eine rückwirkende Wiedereinsetzung ermöglichen. Personalabteilungen sollten offene Fälle überprüfen, Adressänderungen bestätigen, um verlorene Benachrichtigungen zu vermeiden, und die betroffenen Mitarbeiter über die guten Nachrichten informieren.
Quelle: National Law Review