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Spanien startet außergewöhnliches Legalisierungsverfahren für undokumentierte Migranten

Juni 28, 2026
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Spanien startet außergewöhnliches Legalisierungsverfahren für undokumentierte Migranten
Der spanische Ministerrat hat offiziell ein außergewöhnliches Legalisierungsprogramm gestartet, das den rechtlichen Status von Hunderttausenden Menschen verändern könnte, die ohne Papiere in Spanien leben und arbeiten. Das Programm, das bereits im Frühjahr genehmigt, aber erst am 27. Juni 2026 im Boletín Oficial del Estado veröffentlicht wurde, ermöglicht es Ausländern, die ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Spanien vor dem 1. Januar 2026 nachweisen können und keine Vorstrafen haben, eine einjährige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten, die später in den regulären Status umgewandelt werden kann. Der Jesuitische Migrationsdienst (Servicio Jesuita a Migrantes – SJM) und andere zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßten diesen Schritt als „längst überfällige Reaktion auf die soziale Realität“. Auch Arbeitgeberverbände lobten die Entscheidung angesichts akuter Arbeitskräftemängel in der Gastronomie, Landwirtschaft und Altenpflege, die vor Ort nicht gedeckt werden können. Durch die Integration der irregulären Arbeitskräfte in das formelle System gewinnen Unternehmen rechtliche Sicherheit, während die Regierung mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen rechnet – ein wichtiger Faktor angesichts der stark steigenden Rentenkosten in Spanien. Aus Compliance-Sicht ist das Programm bemerkenswert schlank gestaltet. Antragsteller müssen einen Identitätsnachweis, Nachweise über den Aufenthalt (Schulanmeldungen, Mietverträge, Kontoauszüge etc.) sowie ein Führungszeugnis aus ihrem Herkunftsland vorlegen. Ein Arbeitsangebot ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht erforderlich; die Begünstigten haben zwölf Monate Zeit, sich bei der Sozialversicherung anzumelden und einen Arbeitsvertrag abzuschließen oder ein legales Unternehmen zu gründen. Einwanderungsanwälte berichten, dass Termine online innerhalb weniger Tage vergeben werden – ein deutlicher Unterschied zu den jahrelangen Wartezeiten, die früher üblich waren. Für multinationale Arbeitgeber hat das weitreichende Folgen: Mitarbeiter mit legalisiertem Status können künftig geschäftlich im Schengen-Raum reisen, eine EU-Blue-Card beantragen und an betrieblichen Sozialleistungen teilnehmen, die einen legalen Aufenthaltsnachweis verlangen. Personalabteilungen, die bislang stillschweigend mit der Realität einer Schattenbelegschaft umgingen, erhalten nun einen Weg zur vollständigen Compliance. Beobachter weisen jedoch darauf hin, dass die Frist knapp ist: Das Antragsportal schließt am 30. Juni 2026, und das Innenministerium hat keine Verlängerung angekündigt. Unternehmen mit vielen Subunternehmern oder Zeitarbeitern eilen daher, um berechtigten Beschäftigten bei der Dokumentensammlung vor Ablauf der Frist zu helfen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert den Verlust wichtiger Fachkräfte, sobald die verstärkten Kontrollen der Arbeitsaufsicht später in diesem Jahr beginnen.
Quelle: JRS Europe

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