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Spanien: Außerordentliche Einwanderungsregularisierung nähert sich einer Million Anträgen zum Ablauf der Frist

Juni 30, 2026
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Spanien: Außerordentliche Einwanderungsregularisierung nähert sich einer Million Anträgen zum Ablauf der Frist
Spaniens zehnwöchige außergewöhnliche Regularisierungskampagne für undokumentierte Migranten endete am 29. Juni um Mitternacht und übertraf damit die eigenen Prognosen der Regierung bei Weitem. Laut Angaben von EL PAÍS wurden bis Mitte Juni mehr als 900.000 Anträge eingereicht, und interne Zähler der Plattform deuten inzwischen auf über 1,3 Millionen Einreichungen hin. Das Programm, das am 15. April unter dem Königlichen Dekret 316/2026 gestartet wurde, bietet Ausländern, die 1) vor dem 1. Januar 2026 nach Spanien eingereist sind und 2) mindestens fünf aufeinanderfolgende Monate Präsenz nachweisen können, eine vorläufige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis an. Die zuständigen Behörden im Ministerium für Inklusion, Soziale Sicherheit und Migration haben drei Monate Zeit, um jeden Fall zu bearbeiten. Quellen zufolge haben jedoch bereits mehrere hunderttausend Anträge eine positive Entscheidung erhalten. Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften unterstützen die Initiative, da sie irreguläre Arbeitskräfte in die formelle Wirtschaft integrieren, die Basis der Sozialversicherung verbreitern und Spaniens chronischen Fachkräftemangel in Landwirtschaft, Gastronomie und Altenpflege lindern soll. Der Ansturm auf das Programm hat auch die politische Debatte neu entfacht. Mitte-rechts- und rechtsgerichtete Oppositionsparteien bezeichnen das Dekret als „Anreiz zur Migration“, während die Regierungskoalition betont, dass die meisten Antragsteller bereits wirtschaftlich aktiv in Spanien sind und lediglich einen legalen Status benötigen, um vollen Arbeitnehmerschutz zu erhalten. Zivilgesellschaftliche Organisationen, die zuvor 700.000 Unterschriften für einen Bürgerantrag gesammelt hatten, begrüßten die Zahlen und bezeichneten den Prozess als „Lebensader der Würde“. Aus Sicht der Unternehmensmobilität könnte die Maßnahme Spaniens Pool an arbeitsberechtigten Talenten erheblich erweitern – gerade in einer Zeit, in der Unternehmen mit Arbeitskräftemangel nach der Pandemie kämpfen. Migrationsanwälte warnen jedoch die Personalabteilungen, sich auf Bearbeitungsrückstände einzustellen und sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter vor der Einstellung biometrisch erfasst sind und eine vorläufige Aufenthaltskarte (TIE) besitzen. Praktischer Tipp: Arbeitgeber können Kandidaten durch einen bedingten Arbeitsvertrag unterstützen, müssen den Arbeitnehmer jedoch innerhalb eines Monats nach positiver Entscheidung bei der Sozialversicherung anmelden, da sonst der Antrag widerrufen wird. Personalabteilungen sollten daher ihre Rekrutierungspläne mit dem dreimonatigen Bearbeitungszeitraum des Ministeriums abstimmen und die erforderlichen Compliance-Dokumente im Voraus vorbereiten.
Quelle: EL PAÍS

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