
Das tschechische Ministerium für Arbeit und Soziales hat bestätigt, dass der Mindestbruttolohn für EU-Blue-Card-Antragsteller im Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2027 auf 73.823 CZK pro Monat (ca. 3.050 EUR) angehoben wurde. Dieser Wert basiert auf dem neu veröffentlichten nationalen Durchschnittslohn von 49.215 CZK und entspricht dem 1,5-fachen dieses Betrags, wie es das Ausländergesetz vorschreibt. Anträge, die vor Mai eingereicht, aber noch nicht bearbeitet sind, müssen aktualisiert werden, um den höheren Gehaltsanforderungen zu entsprechen, andernfalls wird das Innenministerium die Erteilung oder Verlängerung der Genehmigung ablehnen. Arbeitgeber im Programm für Schlüssel- und wissenschaftliches Personal sowie im Programm für hochqualifizierte Mitarbeiter müssen zudem eine überarbeitete eidesstattliche Erklärung beifügen, die die Zahlung des höheren Gehalts bestätigt. Das Ministerium für Industrie und Handel hat neue Vorlagen für diese Erklärungen veröffentlicht, die sofort verwendet werden können. Die Gehaltserhöhung von 6,6 % ist der stärkste jährliche Anstieg seit Einführung der Blue Card in Tschechien. Personal- und Kostenmodelle für Expatriate-Budgets 2026 sollten daher insbesondere für Junior-IT- und Ingenieurpositionen, deren Gehaltsbänder nahe der neuen Mindestgrenze liegen, überprüft werden. Einige multinationale Unternehmen erwägen, Kandidaten stattdessen mit der regulären Arbeitnehmerkarte zu beschäftigen, die keine Mindestlohnbedingung hat, jedoch einer Quotenregelung unterliegt. Unternehmen, die bereits Blue-Card-Inhaber beschäftigen, müssen die Gehälter nicht sofort anheben, jedoch gilt die neue Schwelle bei der Verlängerung. Einwanderungsberater empfehlen, etwaige Gehaltszuschläge in einem Nachtrag zum bestehenden Vertrag zu dokumentieren, um eine Überprüfung durch die Arbeitsbehörde zu vermeiden.