
Das Bundesrechtliche Informationssystem (RIS) hat eine aktualisierte konsolidierte Fassung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) vom 15. Juli 2026 veröffentlicht. Zwar wurden keine neuen Paragraphen eingefügt, doch enthält der Text zur Jahresmitte alle Änderungen, die zwischen April und Juli in Kraft getreten sind. Damit steht Praktikern eine einheitliche Referenz zur Verfügung, die die neuesten Rechtsprechungsanpassungen sowie das Digitalisierungs-Paket der Regierung vom Januar berücksichtigt.
Für Teams im Bereich globale Mobilität besonders wichtig ist der gestraffte Paragraph 41a, der nun ausdrücklich festhält, dass Inhaber der Rot-Weiß-Rot Karte Plus nach Abschluss der zweijährigen Integrationsphase uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ohne sektorale oder regionale Quoten genießen. Die Aktualisierung präzisiert zudem die Voraussetzungen für Familiennachzug in § 46 und passt die Einkommensanforderungen an die Mindestlohnerhöhung 2026 an.
Mehrere technische Querverweise zum neuen Ein- und Ausreisesystem wurden ergänzt, was darauf hinweist, dass biometrische Ausreisekontrollen ab April 2027 Voraussetzung für die Kartenverlängerung sein werden. Obwohl es sich überwiegend um Kodifizierungen handelt, ist eine verbindliche „Single Source of Truth“ von großer Bedeutung. Personalabteilungen, die Entsendungen bearbeiten, können nun auf die Juli-Konsolidierung verweisen, wenn Botschaftsmitarbeiter oder Notare noch mit älteren Ausdrucken arbeiten.
Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass einige Landesimmigrationsbehörden die bisherige Formulierung eng ausgelegt und auf die Zustimmung des Arbeitgebers bei Jobwechseln bestanden hatten; der überarbeitete Kommentar sollte diese Praxis beenden. Unternehmen, die innergemeinschaftliche Versetzungen planen, sollten auch den erweiterten § 50a beachten, der es Inhabern einer Blauen Karte aus einem anderen Mitgliedstaat erleichtert, nach Österreich zu wechseln, sofern sie eine vergleichbare Sozialversicherung aufrechterhalten.
Das Arbeitsministerium wird voraussichtlich im August aktualisierte Umsetzungshinweise herausgeben. Praktischer Tipp: Laden Sie die PDF-Version vom 15. Juli 2026 aus dem RIS herunter und fügen Sie sie allen laufenden Arbeitserlaubnisakten bei, damit Sachbearbeiter Anträge nicht aufgrund veralteter Verweise ablehnen können.
Für Teams im Bereich globale Mobilität besonders wichtig ist der gestraffte Paragraph 41a, der nun ausdrücklich festhält, dass Inhaber der Rot-Weiß-Rot Karte Plus nach Abschluss der zweijährigen Integrationsphase uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ohne sektorale oder regionale Quoten genießen. Die Aktualisierung präzisiert zudem die Voraussetzungen für Familiennachzug in § 46 und passt die Einkommensanforderungen an die Mindestlohnerhöhung 2026 an.
Mehrere technische Querverweise zum neuen Ein- und Ausreisesystem wurden ergänzt, was darauf hinweist, dass biometrische Ausreisekontrollen ab April 2027 Voraussetzung für die Kartenverlängerung sein werden. Obwohl es sich überwiegend um Kodifizierungen handelt, ist eine verbindliche „Single Source of Truth“ von großer Bedeutung. Personalabteilungen, die Entsendungen bearbeiten, können nun auf die Juli-Konsolidierung verweisen, wenn Botschaftsmitarbeiter oder Notare noch mit älteren Ausdrucken arbeiten.
Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass einige Landesimmigrationsbehörden die bisherige Formulierung eng ausgelegt und auf die Zustimmung des Arbeitgebers bei Jobwechseln bestanden hatten; der überarbeitete Kommentar sollte diese Praxis beenden. Unternehmen, die innergemeinschaftliche Versetzungen planen, sollten auch den erweiterten § 50a beachten, der es Inhabern einer Blauen Karte aus einem anderen Mitgliedstaat erleichtert, nach Österreich zu wechseln, sofern sie eine vergleichbare Sozialversicherung aufrechterhalten.
Das Arbeitsministerium wird voraussichtlich im August aktualisierte Umsetzungshinweise herausgeben. Praktischer Tipp: Laden Sie die PDF-Version vom 15. Juli 2026 aus dem RIS herunter und fügen Sie sie allen laufenden Arbeitserlaubnisakten bei, damit Sachbearbeiter Anträge nicht aufgrund veralteter Verweise ablehnen können.
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