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FOCA stoppt Pläne zur Umwandlung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein ziviles Ausbildungszentrum

Juli 17, 2026
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FOCA stoppt Pläne zur Umwandlung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein ziviles Ausbildungszentrum
In einem am 16. Juli 2026 veröffentlichten Entscheid hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL/FOCA) den Antrag der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) abgelehnt, den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil in eine zivile Anlage umzuwandeln. Die Genossenschaft hatte geplant, das Gelände – derzeit im Rahmen eines Pachtvertrags mit der Rüstungsbeschaffungsagentur armasuisse betrieben – nach Einstellung des Militärbetriebs für Pilotenausbildung, Wartungsflüge und leichten allgemeinen Luftverkehr zu nutzen.

Das BAZL führte in seiner Begründung mehrere Verfahrensmängel an. Während der öffentlichen Auflagephase stieß das Projekt auf erheblichen lokalen Widerstand, zudem gelang es der Genossenschaft nicht, die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Zustimmung aller Grundeigentümer innerhalb des Flugplatzperimeters einzuholen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025 bestätigte die Forderung des BAZL nach diesen Zustimmungen. Als die FGOW weiterhin keine Nachweise erbringen konnte und zudem wesentliche Projektänderungen außerhalb des ursprünglichen Dossiers einreichte, kamen die Behörden zum Schluss, dass das Bewilligungsverfahren nicht fortgesetzt werden könne.

FOCA stoppt Pläne zur Umwandlung des ehemaligen Militärflugplatzes Kägiswil in ein ziviles Ausbildungszentrum


Die Entscheidung hat unmittelbare praktische Folgen: Der Oberflächenrechtsvertrag, der der FGOW die Nutzung des Flugplatzes erlaubt, läuft Ende September 2026 aus. Armasuisse wird nun die geordnete Rückgabe des Geländes bis Januar 2027 koordinieren. Unternehmen, die geplant hatten, Ausbildungsbetriebe oder Wartungshangars in Kägiswil anzusiedeln, müssen nun auf alternative Schweizer Flugplätze wie Grenchen oder Birrfeld ausweichen, wo die Kapazitäten begrenzt und die Slot-Vergaben umkämpft sind. Aus regionalwirtschaftlicher Sicht verliert der Kanton Obwalden damit einen potenziellen Impuls durch Luftverkehrsdienstleistungen und Besucherströme.

Das BAZL betont jedoch, dass jede Nutzungsänderung mit dem sektorspezifischen Luftverkehrsinfrastrukturplan (PSIA) von 2020 übereinstimmen und weder Eigentumsrechte noch Lärmschutzvorschriften außer Kraft setzen darf. Die Genossenschaft behält das Recht, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen, doch Branchenbeobachter halten die Chancen auf eine Aufhebung des Entscheids für gering, solange die Eigentumsfragen nicht geklärt sind.

Der Entscheid unterstreicht die strengen Schweizer Vorgaben im Bereich Raumplanung und Umweltschutz für Flugplätze – ein wichtiger Faktor, den globale Mobilitätsmanager bei der Planung von Privatflug- oder Pilotenausbildungsprojekten in der Schweiz berücksichtigen sollten. Betreibern wird empfohlen, den Status eines Standorts frühzeitig zu prüfen und lokale Akteure einzubinden, um kostspielige Verzögerungen zu vermeiden.
Quelle: Swiss Federal Council / FOCA

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