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Umfrage zeigt tiefe Spaltung über strengere „Lex Koller“-Beschränkungen für ausländische Immobilienkäufer

Juli 16, 2026
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Umfrage zeigt tiefe Spaltung über strengere „Lex Koller“-Beschränkungen für ausländische Immobilienkäufer
Die langanhaltende Debatte in der Schweiz darüber, inwieweit Ausländer in inländische Immobilien investieren dürfen, erreichte am 15. Juli 2026 einen neuen Höhepunkt. Das Bundesministerium für Justiz veröffentlichte die Rückmeldungen zu einer dreimonatigen Konsultation über die Verschärfung des sogenannten Lex Koller. Der Entwurf sieht vor, dass im Ausland wohnhafte Personen keine Anteile an börsennotierten Wohnimmobiliengesellschaften mehr erwerben dürfen – eine Lücke, die laut Regierung die Preissteigerungen in Städten wie Zürich und Lausanne antreibt. Linke Parteien und die rechtsgerichtete Schweizerische Volkspartei, die sonst in Migrationsfragen oft gegensätzliche Positionen vertreten, begrüßten den Vorschlag einhellig. Sie argumentieren, dass unkontrolliertes ausländisches Kapital den Wohnungsmarkt verzerrt und den sozialen Zusammenhalt gefährdet. Wirtschaftsverbände und Immobilienmakler warnten hingegen vor „erheblichen Nachteilen für den Wirtschaftsstandort Schweiz“, mehrere Immobilienfonds drohten sogar mit einem Delisting, falls die Maßnahme verabschiedet wird. Aus Sicht der globalen Mobilität hätte die Revision spürbare Auswirkungen auf Expats, die für mittelfristige oder langfristige Einsätze in die Schweiz entsandt werden. Während ausländische Bewohner mit gültigen Schweizer Bewilligungen weiterhin Erstwohnungen kaufen könnten, würde der Erwerb von Zweitwohnungen oder indirekten Anteilen über Immobilienfonds deutlich erschwert. Arbeitgeber müssten daher mit höheren Wohnkosten bei der Verlegung von Führungskräften rechnen, insbesondere in angespannten Kantonen mit knappem Wohnungsangebot. Die Konsultation, die am 15. Juli endete, fällt zeitlich mit einer Volksinitiative zusammen, die die Schweizer Bevölkerung auf zehn Millionen begrenzen will – ein weiteres Beispiel dafür, wie eng Wohnungs- und Migrationsängste im politischen Diskurs verknüpft sind. Der Bundesrat wird nun einen finalen Gesetzesentwurf für das Parlament ausarbeiten; Insider erwarten Kompromissklauseln, die EU/EFTA-Bürger mit dauerhaftem Wohnsitz sowie multinationale Unternehmen mit Mitarbeitendenunterkünften ausnehmen, doch die Kernbeschränkung für nicht ansässige Investoren dürfte bestehen bleiben. Sollte das Gesetz 2027 in Kraft treten, müssen globale Mobilitätsteams ihre langfristigen Wohnungszuschüsse überdenken und verstärkt Miet- statt Kaufverträge für zuziehende Mitarbeitende in Betracht ziehen. Immobilienberater empfehlen zudem, geplante Käufe vor Ablauf der Übergangsfrist abzuschließen, da Großvaterregelungen begrenzt sein könnten.
Quelle: SWI swissinfo.ch

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