
In einer Mitteilung vom 18. Juli erinnerte der Outsourcing-Partner der luxemburgischen Botschaft, VFS Global, daran, dass Schengen-Kurzaufenthaltsvisa bis zu 180 Tage vor der Reise beantragt werden können. Diese Klarstellung soll die Nachfrage vor der Konferenzsaison im September und Oktober entzerren, wenn die Termine erfahrungsgemäß knapp werden. Geschäftsreisende begrüßten die Erinnerung, da indische Führungskräfte oft kurzfristig europäische Reisen planen und dabei an den VFS-Zentren in Delhi und Mumbai auf Engpässe stoßen. Eine frühzeitige Antragstellung ermöglicht es den Personalabteilungen, mehrere Reisen – etwa Vorstandssitzungen in Luxemburg oder Kundentermine in Belgien oder Deutschland – unter einem Visum zusammenzufassen und so Kurierkosten zu sparen. Antragsteller sollten jedoch die Fingerabdruckpflicht Luxemburgs (gültig für 59 Monate) beachten und sicherstellen, dass die Reisekrankenversicherung alle Schengen-Staaten abdeckt. Die Botschaft betonte erneut, dass gefälschte Hotelbuchungen nach wie vor die Hauptursache für Ablehnungen sind, und riet Unternehmen, Unterkunftsbestätigungen auf Firmenbriefpapier vorzulegen. Obwohl die Mitteilung eher verfahrensbezogen als regulativ ist, zeigt sie, dass kleinere Schengen-Missionen versuchen, die Nachfrage in der Hochsaison zu entzerren – ein Trend, den Mobility Manager bei der Planung von Dienstreisen über weniger ausgelastete Konsulate nutzen können.
Quelle: VFS Global (Luxembourg desk)