
Am 22. Juli 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Ein erneuertes Engagement zum Schutz und zur Stärkung der Bürgerinnen und Bürger der EU“, in der sie Bilanz zum Europäischen Säule der Sozialrechte zieht und drei Prioritäten für den nächsten Legislativzyklus benennt. Obwohl die Sprache sozialpolitisch geprägt ist, hat das Dokument klare Auswirkungen für internationale HR- und Mobilitätsmanager in Belgien.
Erstens hebt die Kommission die Erschwinglichkeit des Arbeitsmarktes und die Belastungen durch die Lebenshaltungskosten hervor und signalisiert, dass die bestehenden Regeln zur Koordinierung von Steuern und Sozialleistungen überarbeitet werden, damit mobile Arbeitnehmer – insbesondere Pendler innerhalb der EU und grenzüberschreitende Telearbeiter – weiterhin durchgängig sozialversichert sind, ohne administrative Lücken.
Zweitens wird in Brüssel eine hochrangige Arbeitsgruppe zum Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf die Arbeit eingerichtet, die sichere Nutzung von KI-gestützten Plattformen zur Kompetenzvermittlung empfehlen soll – eine Technologie, auf die viele belgische Arbeitgeber bei der Rekrutierung im Ausland bereits setzen.
Drittens verspricht das Papier neue Kennzahlen zur Qualität von Arbeitsplätzen und deutet stark auf eine Überarbeitung der Richtlinie 2014/50 zu portablen Zusatzrenten hin – ein langjähriger Problempunkt für Expatriates, deren belgische betriebliche Rentensysteme bei einem Umzug ihre Portabilität verlieren.
Parallel dazu verknüpft die Kommission den Plan ausdrücklich mit laufenden Themen, die Mobilitätsteams genau verfolgen: Reformen der Richtlinie für langfristig aufenthaltsberechtigte Personen, des Single-Permit-Systems und die bevorstehende Evaluierung der Blue-Card-Regelungen. Indem diese Punkte unter der Säule der Sozialrechte gebündelt werden, signalisiert die EU, dass Mobilitätsfragen trotz der Bedenken der Mitgliedstaaten hinsichtlich Sozialdumpings weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda stehen.
Für belgische multinationale Unternehmen ergibt sich daraus eine doppelte Botschaft:
Auf der Chancen-Seite wird die EU neue Fördermittel für Umschulungsprogramme bereitstellen, die auch mobilen Arbeitnehmern offenstehen und so den Fachkräftemangel im Life-Sciences-Cluster Flanderns sowie in den Logistikzentren Walloniens lindern könnten.
Auf der Compliance-Seite sollten Unternehmen sich auf strengere Berichtspflichten bei KI-unterstützter Rekrutierung einstellen und auf eine mögliche Absenkung der Gehaltsunterschiede zwischen lokalen Einstellungen und innergemeinschaftlichen Entsendungen vorbereiten.
Praktisch sollten Mobilitätsmanager ihre Prozesse für entsandte Arbeitnehmer und Home-Office-Regelungen überprüfen, sicherstellen, dass belgische Gehaltsabrechnungsdienstleister das kommende elektronische A1-Austauschsystem beherrschen, und Budgets für mögliche Aufstockungen der Mindestlohnpakete für Blue-Card-Transferierte einplanen.
Die Kommission wird im Herbst Stakeholder konsultieren, was belgischen Arbeitgebern eine Gelegenheit bietet, die Details der Regelungen zu beeinflussen, bevor diese 2027 dem Rat und dem Parlament vorgelegt werden.
Erstens hebt die Kommission die Erschwinglichkeit des Arbeitsmarktes und die Belastungen durch die Lebenshaltungskosten hervor und signalisiert, dass die bestehenden Regeln zur Koordinierung von Steuern und Sozialleistungen überarbeitet werden, damit mobile Arbeitnehmer – insbesondere Pendler innerhalb der EU und grenzüberschreitende Telearbeiter – weiterhin durchgängig sozialversichert sind, ohne administrative Lücken.
Zweitens wird in Brüssel eine hochrangige Arbeitsgruppe zum Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf die Arbeit eingerichtet, die sichere Nutzung von KI-gestützten Plattformen zur Kompetenzvermittlung empfehlen soll – eine Technologie, auf die viele belgische Arbeitgeber bei der Rekrutierung im Ausland bereits setzen.
Drittens verspricht das Papier neue Kennzahlen zur Qualität von Arbeitsplätzen und deutet stark auf eine Überarbeitung der Richtlinie 2014/50 zu portablen Zusatzrenten hin – ein langjähriger Problempunkt für Expatriates, deren belgische betriebliche Rentensysteme bei einem Umzug ihre Portabilität verlieren.
Parallel dazu verknüpft die Kommission den Plan ausdrücklich mit laufenden Themen, die Mobilitätsteams genau verfolgen: Reformen der Richtlinie für langfristig aufenthaltsberechtigte Personen, des Single-Permit-Systems und die bevorstehende Evaluierung der Blue-Card-Regelungen. Indem diese Punkte unter der Säule der Sozialrechte gebündelt werden, signalisiert die EU, dass Mobilitätsfragen trotz der Bedenken der Mitgliedstaaten hinsichtlich Sozialdumpings weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda stehen.
Für belgische multinationale Unternehmen ergibt sich daraus eine doppelte Botschaft:
Auf der Chancen-Seite wird die EU neue Fördermittel für Umschulungsprogramme bereitstellen, die auch mobilen Arbeitnehmern offenstehen und so den Fachkräftemangel im Life-Sciences-Cluster Flanderns sowie in den Logistikzentren Walloniens lindern könnten.
Auf der Compliance-Seite sollten Unternehmen sich auf strengere Berichtspflichten bei KI-unterstützter Rekrutierung einstellen und auf eine mögliche Absenkung der Gehaltsunterschiede zwischen lokalen Einstellungen und innergemeinschaftlichen Entsendungen vorbereiten.
Praktisch sollten Mobilitätsmanager ihre Prozesse für entsandte Arbeitnehmer und Home-Office-Regelungen überprüfen, sicherstellen, dass belgische Gehaltsabrechnungsdienstleister das kommende elektronische A1-Austauschsystem beherrschen, und Budgets für mögliche Aufstockungen der Mindestlohnpakete für Blue-Card-Transferierte einplanen.
Die Kommission wird im Herbst Stakeholder konsultieren, was belgischen Arbeitgebern eine Gelegenheit bietet, die Details der Regelungen zu beeinflussen, bevor diese 2027 dem Rat und dem Parlament vorgelegt werden.
Quelle: European Commission
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