
Die Schweizer Personalberatungsfirma Service-Juridique veröffentlichte am 18. September ein ausführliches Briefing, das die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitendem Telearbeiten im Rahmen des Zusatzabkommens 2025 zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich zusammenfasst und erläutert. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen französische Einwohner, die bei Schweizer Unternehmen angestellt sind, bis zu 40 % ihrer jährlichen Arbeitszeit (plus zehn Einsatztage) aus Frankreich remote arbeiten, ohne dass sich ihre Steuerpflicht verlagert. Wird diese Grenze überschritten, unterliegt das Einkommen der französischen Besteuerung und der Arbeitnehmer riskiert den Verlust des Grenzgängerstatus. Arbeitgeber müssen ab Januar 2027 jährliche Bescheinigungen ausstellen, die den Telework-Anteil jedes betroffenen Mitarbeiters ausweisen; die kantonalen Steuerämter leiten diese Daten bis zum 30. November des Folgejahres an die französischen Behörden weiter. Für Mobility Manager bietet das Papier praktische Hinweise zur Zählung von Einsatztagen, zur anteiligen Berechnung der Grenzen bei Teilzeitkräften und zur Vermeidung unbeabsichtigter Verstöße, die eine doppelte Quellensteuer auslösen könnten. Zudem erinnert es Schweizer Arbeitgeber daran, dass das Einbehalten französischer Steuern auf in Frankreich erzielte Arbeit ohne Genehmigung illegal ist – ein Punkt, der in der Lohnbuchhaltung oft missverstanden wird. Die Klarstellung erfolgt vor dem Hintergrund, dass hybrides Arbeiten im rund 70 Milliarden CHF schweren Wirtschaftsraum am Genfersee, in dem täglich etwa 95.000 französische Pendler unterwegs sind, zur neuen Normalität wird. Unternehmen mit hohem Telearbeitsanteil sollten Arbeitsverträge und Zeiterfassungssysteme überprüfen, um eine korrekte Meldung sicherzustellen; das Ausbleiben der Datenlieferung kann zu Schweizer Verwaltungssanktionen und französischen Steueranfragen führen. Obwohl der Artikel sich an Juristen richtet, machen die praxisnahen Beispiele ihn zu einer wertvollen Ressource für Personal-, Lohn- und Mobility-Teams, die grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse zwischen Frankreich und der Schweiz betreuen.
Quelle: Service-Juridique