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Schweizerisch-französische Telearbeitssteuerregelungen: 40 %-Grenze und Fristen für Datenaustausch klargestellt

Sept. 19, 2026
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Schweizerisch-französische Telearbeitssteuerregelungen: 40 %-Grenze und Fristen für Datenaustausch klargestellt
Das spezialisierte Rechtsportal Service-Juridique veröffentlichte eine umfassende Übersicht zum steuerlichen Rahmen für grenzüberschreitendes Telearbeiten zwischen der Schweiz und Frankreich. Der Artikel vom 18. September 2026 erläutert die praktische Anwendung des Zusatzprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen von 1966, das seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Wichtigste Erkenntnis: Solange ein in Frankreich ansässiger Arbeitnehmer nicht mehr als 40 % der jährlichen Arbeitstage aus dem Homeoffice in Frankreich arbeitet – wobei Dienstreisen nur bis zu 10 Tage zählen – bleibt das gesamte Gehalt in der Schweiz steuerpflichtig. Wird die 40 %- oder 10-Tage-Grenze überschritten, unterliegt der darüber hinausgehende Anteil der französischen Besteuerung und der Arbeitnehmer verliert möglicherweise den Status als „Frontalier“ gemäß dem Abkommen von 1983. Arbeitgeber stehen vor neuen Meldepflichten: Bis zum 30. November jedes Jahres müssen sie den kantonalen Steuerbehörden detaillierte Nachweise über den Telework-Anteil jedes grenzüberschreitenden Mitarbeiters übermitteln. Die Kantone leiten diese Daten ab 2027 im Rahmen des automatischen Austauschs von Gehaltsdaten an die französischen Steuerbehörden weiter. Personalabteilungen sind daher gefordert, Zeiterfassungssysteme zu optimieren und Führungskräfte zu schulen, um unbeabsichtigte Überschreitungen der Schwellenwerte zu vermeiden, die zu Doppelbesteuerung und Lohnkorrekturen führen könnten. Für Mobility- und Assignment-Manager bringen die klareren Regeln nach einer Reihe pandemiebedingter Übergangsvereinbarungen dringend benötigte Rechtssicherheit. Die 40 %-Regelung ermöglicht es, hybride Arbeitsmodelle beizubehalten und die Gehaltsabrechnung in der Schweiz zu belassen – allerdings nur bei sorgfältiger Kontrolle von Diensttagen und Teilzeitmodellen. Unternehmen mit häufig ins Ausland entsandten Vertriebs- oder Ingenieurteams sollten ihre Reisepläne jetzt überprüfen, um innerhalb der Grenzen zu bleiben. Verstöße können zu Nachversteuerungen in Frankreich und Bußgeldern wegen verspäteter Meldungen führen. Multinationale Konzerne sollten zudem die parallelen Verhandlungen mit Deutschland und Italien im Blick behalten, wo ähnliche Diskussionen zum Telearbeiten an Bedeutung gewinnen.
Quelle: Service-Juridique

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