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Polen verdoppelt Standardgebühren für Arbeitserlaubnisse durch neue Einwanderungsverordnungen

Dez. 11, 2025
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Polen verdoppelt Standardgebühren für Arbeitserlaubnisse durch neue Einwanderungsverordnungen
Das polnische Ministerium für Familie, Arbeit und Sozialpolitik hat bestätigt, dass ab dem 1. Dezember 2025 alle Kategorien der regulären Arbeitserlaubnisse deutlich teurer werden. Die Typ-A- und Typ-B-Erlaubnisse – für lokale Einstellungen – kosten nun 200 PLN für Verträge bis zu drei Monaten und 400 PLN für längere Einsätze, zuvor waren es pauschal 100 PLN. Die Gebühren für Entsendegenehmigungen (Typen C, D und E) sind auf 800 PLN gestiegen.

Die Preiserhöhungen wurden durch ein Paket von Durchführungsverordnungen am 25. November beschlossen, jedoch erst am 10. Dezember den Arbeitgebern bekanntgegeben. Die Maßnahmen gehen einher mit einem vollständig digitalen, einheitlichen Antragsverfahren auf dem Portal praca.gov.pl, das von Arbeitgebern verlangt, Verträge, Steuerbescheinigungen und gegebenenfalls Nachweise über angemessenen Wohnraum hochzuladen. Wird der korrekte Zahlungsnachweis nicht eingereicht, erfolgt eine automatische Ablehnung.

Polen verdoppelt Standardgebühren für Arbeitserlaubnisse durch neue Einwanderungsverordnungen


Die Warschauer Niederlassung von Envoy Global berichtet, dass die Arbeitsämter der Landkreise bereits unzureichend bezahlte Anträge zurückweisen, was die Bearbeitungszeiten verlängert und die Starttermine für Entsendungen im ersten Quartal 2026 gefährdet. Multinationale Unternehmen mit großen Ingenieurprojekten beginnen, ihre Budgets für Entsendungen neu zu kalkulieren und informieren die Kostenstellen über die neue Tarifstruktur.

Das Ministerium argumentiert, dass die Gebühren seit 2014 nicht angepasst wurden und die höheren Einnahmen zur Finanzierung zusätzlicher Mitarbeiter und Anti-Betrugs-Technologien dienen sollen. Branchenverbände begrüßen die Digitalisierung, warnen jedoch davor, dass Polen Talente an Deutschland und die Tschechische Republik verlieren könnte, wenn sich die Bearbeitungszeiten verlängern. Arbeitgeber haben daher ein starkes Interesse daran, vollständige und fehlerfreie digitale Anträge gleich beim ersten Mal einzureichen, um teure Verzögerungen zu vermeiden.

Bereits gültige Arbeitserlaubnisse von Entsandten sind nicht betroffen, doch jede Verlängerung, die nach dem 1. Dezember eingereicht wird, muss die neuen Formulare und Gebühren verwenden. Personalabteilungen sollten daher sofort ihre Angebotsvorlagen überarbeiten und Recruiter informieren, damit die Gehaltspakete die höheren Verwaltungskosten berücksichtigen.
Quelle: Envoy Global Immigration News Alert

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