
Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Spanien alle zugelassenen Autos, Transporter, Busse und Lkw mit einem vernetzten V16-Notfallwarnleuchtgerät ausgestattet sein – das bedeutet das Aus für die seit Jahrzehnten üblichen reflektierenden Warndreiecke bei Pannen am Straßenrand. Die Regelung, festgelegt im Königlichen Dekret 159/2021 und seiner Änderung von 2022, ist nach einer zweijährigen Übergangsphase nun verbindlich.
Das V16 ist ein handtellergroßes, magnetisches Blitzlicht, das Fahrer ohne Aussteigen auf dem Fahrzeugdach anbringen können. Nach Aktivierung sendet es ein 360-Grad-bernsteinfarbenes Blinklicht aus und übermittelt die Fahrzeugposition an die spanische Verkehrsmanagement-Plattform DGT 3.0. Diese warnt andere Verkehrsteilnehmer über variable Verkehrsschilder, Navigations-Apps und Bordnavigationssysteme. Laut der Generaldirektion für Verkehr (DGT) könnte diese Technologie jährlich bis zu 25 Todesfälle verhindern, die durch Fußgänger auf der Fahrbahn beim Aufstellen von Warndreiecken verursacht werden.
Im Vorfeld der Einführung entzog die DGT die Zulassung für vier beliebte V16-Modelle, die ihre Zertifizierung nicht erneuerten. Verbraucherschutzorganisationen fordern daraufhin klarere Richtlinien. Facua betont, dass vor dem Zulassungsentzug gekaufte Geräte weiterhin legal sind, doch viele Fuhrparks, die schnell umstellen müssen, haben ihre Bestände ersetzt, was die Preise vorübergehend auf über 35 Euro steigen ließ.
Diese Neuerung ist für internationale Mobilitätsverantwortliche in Spanien aus zwei Gründen relevant: Erstens müssen Expatriates, die Firmenfahrzeuge oder eigene spanische Fahrzeuge fahren, nun ein vernetztes, homologiertes V16 an Bord haben. Zweitens sollten internationale Firmenflotten, die Fahrzeuge für Langzeitprojekte nach Spanien bringen, beachten, dass ausländisch zugelassene Fahrzeuge weiterhin Warndreiecke nutzen dürfen, Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen jedoch mit V16 nachgerüstet werden müssen.
Empfohlen wird, die Beschaffung und Schulung zum V16 in die Umzugs-Checklisten aufzunehmen, sicherzustellen, dass Leasinganbieter zugelassene Geräte liefern, und Reise-Sicherheitsbriefings zu aktualisieren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 80 Euro (bei schneller Zahlung reduziert auf 40 Euro) sowie mögliche Haftung des Unternehmens, falls ein Unfall durch falsche Warnsignale verursacht wird. Die DGT kündigt an, im ersten Quartal vor allem auf Aufklärung statt auf Strafen zu setzen, doch Kontrollen auf den Hauptverkehrsachsen rund um Madrid und Barcelona haben bereits begonnen.
Das V16 ist ein handtellergroßes, magnetisches Blitzlicht, das Fahrer ohne Aussteigen auf dem Fahrzeugdach anbringen können. Nach Aktivierung sendet es ein 360-Grad-bernsteinfarbenes Blinklicht aus und übermittelt die Fahrzeugposition an die spanische Verkehrsmanagement-Plattform DGT 3.0. Diese warnt andere Verkehrsteilnehmer über variable Verkehrsschilder, Navigations-Apps und Bordnavigationssysteme. Laut der Generaldirektion für Verkehr (DGT) könnte diese Technologie jährlich bis zu 25 Todesfälle verhindern, die durch Fußgänger auf der Fahrbahn beim Aufstellen von Warndreiecken verursacht werden.
Im Vorfeld der Einführung entzog die DGT die Zulassung für vier beliebte V16-Modelle, die ihre Zertifizierung nicht erneuerten. Verbraucherschutzorganisationen fordern daraufhin klarere Richtlinien. Facua betont, dass vor dem Zulassungsentzug gekaufte Geräte weiterhin legal sind, doch viele Fuhrparks, die schnell umstellen müssen, haben ihre Bestände ersetzt, was die Preise vorübergehend auf über 35 Euro steigen ließ.
Diese Neuerung ist für internationale Mobilitätsverantwortliche in Spanien aus zwei Gründen relevant: Erstens müssen Expatriates, die Firmenfahrzeuge oder eigene spanische Fahrzeuge fahren, nun ein vernetztes, homologiertes V16 an Bord haben. Zweitens sollten internationale Firmenflotten, die Fahrzeuge für Langzeitprojekte nach Spanien bringen, beachten, dass ausländisch zugelassene Fahrzeuge weiterhin Warndreiecke nutzen dürfen, Fahrzeuge mit spanischem Kennzeichen jedoch mit V16 nachgerüstet werden müssen.
Empfohlen wird, die Beschaffung und Schulung zum V16 in die Umzugs-Checklisten aufzunehmen, sicherzustellen, dass Leasinganbieter zugelassene Geräte liefern, und Reise-Sicherheitsbriefings zu aktualisieren. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 80 Euro (bei schneller Zahlung reduziert auf 40 Euro) sowie mögliche Haftung des Unternehmens, falls ein Unfall durch falsche Warnsignale verursacht wird. Die DGT kündigt an, im ersten Quartal vor allem auf Aufklärung statt auf Strafen zu setzen, doch Kontrollen auf den Hauptverkehrsachsen rund um Madrid und Barcelona haben bereits begonnen.
Quelle: RTVE / Europa Press composite