
Der europäische Luftverkehr erlebte am 17. Januar einen holprigen Start ins Wochenende: Eurocontrol verzeichnete insgesamt 851 Flugverspätungen und 53 Flugausfälle in London, Paris, Amsterdam und Istanbul. London Heathrow und Gatwick waren mit zusammen 182 verspäteten Flügen und neun Streichungen besonders betroffen, während Manchester, Birmingham und Edinburgh durchschnittliche Verzögerungen von 45 Minuten verzeichneten. British Airways, Finnair und KLM hatten mit den Herausforderungen durch starke Winde, Schneeregen und Personalausfälle aufgrund saisonaler Erkrankungen zu kämpfen.
Am Flughafen Heathrow wurde der Betrieb während eines 40-Knoten-Sturms am Vormittag vorübergehend von zwei auf eine Start- und Landebahn reduziert, was taktische Verkehrsrestriktionen nach sich zog, die sich auf das gesamte Netzwerk auswirkten. Gatwick, das bereits mit Bauarbeiten am Schienenverkehr zu kämpfen hatte, leitete fünf transatlantische Ankünfte nach Birmingham und Cardiff um, da vereiste Vorfelder das Zurückschieben der Flugzeuge verhinderten.
Während viele Passagiere nur moderate Verspätungen erlebten, sind die wirtschaftlichen Folgen erheblich. Manager für globale Mobilität bei drei FTSE-100-Unternehmen berichteten gegenüber Global Mobility News, dass sie Wochenendreisende auf Frankfurt oder Zürich umleiteten, um Montagstermine mit Kunden zu sichern – was durchschnittlich 380 Pfund Mehrkosten pro Reisendem verursachte. Unternehmensversicherer bestätigten, dass „verpasste Anschlussflüge“-Ansprüche bei wetterbedingten Störungen an mehreren Drehkreuzen gleichzeitig stark ansteigen.
Fluggesellschaften sind verpflichtet, bei Verspätungen, die die EU261/UK261-Grenzwerte überschreiten, Verpflegung und Hotelunterkünfte bereitzustellen. Die Airlines argumentieren jedoch, dass extreme Wetterbedingungen als „außergewöhnliche Umstände“ gelten und sie somit von der Zahlung von Entschädigungen befreit sind. Experten im Reiserecht weisen darauf hin, dass diese Regel zwar finanzielle Strafen meist ausschließt, die Fluggesellschaften aber dennoch verpflichtet, frühestmöglich alternative Beförderungen anzubieten – notfalls auch bei Konkurrenzanbietern.
Der Blick nach vorn: Der britische Wetterdienst Met Office prognostiziert für die kommende Woche weitere polare Meeresfronten. Reiseverantwortliche sollten daher Rücklagen für unvorhergesehene Kosten bereithalten und ihre Mitarbeiter daran erinnern, Bordkarten und Verspätungsbenachrichtigungen aufzubewahren – diese sind wichtige Nachweise für eventuelle Ansprüche nach UK261.
Am Flughafen Heathrow wurde der Betrieb während eines 40-Knoten-Sturms am Vormittag vorübergehend von zwei auf eine Start- und Landebahn reduziert, was taktische Verkehrsrestriktionen nach sich zog, die sich auf das gesamte Netzwerk auswirkten. Gatwick, das bereits mit Bauarbeiten am Schienenverkehr zu kämpfen hatte, leitete fünf transatlantische Ankünfte nach Birmingham und Cardiff um, da vereiste Vorfelder das Zurückschieben der Flugzeuge verhinderten.
Während viele Passagiere nur moderate Verspätungen erlebten, sind die wirtschaftlichen Folgen erheblich. Manager für globale Mobilität bei drei FTSE-100-Unternehmen berichteten gegenüber Global Mobility News, dass sie Wochenendreisende auf Frankfurt oder Zürich umleiteten, um Montagstermine mit Kunden zu sichern – was durchschnittlich 380 Pfund Mehrkosten pro Reisendem verursachte. Unternehmensversicherer bestätigten, dass „verpasste Anschlussflüge“-Ansprüche bei wetterbedingten Störungen an mehreren Drehkreuzen gleichzeitig stark ansteigen.
Fluggesellschaften sind verpflichtet, bei Verspätungen, die die EU261/UK261-Grenzwerte überschreiten, Verpflegung und Hotelunterkünfte bereitzustellen. Die Airlines argumentieren jedoch, dass extreme Wetterbedingungen als „außergewöhnliche Umstände“ gelten und sie somit von der Zahlung von Entschädigungen befreit sind. Experten im Reiserecht weisen darauf hin, dass diese Regel zwar finanzielle Strafen meist ausschließt, die Fluggesellschaften aber dennoch verpflichtet, frühestmöglich alternative Beförderungen anzubieten – notfalls auch bei Konkurrenzanbietern.
Der Blick nach vorn: Der britische Wetterdienst Met Office prognostiziert für die kommende Woche weitere polare Meeresfronten. Reiseverantwortliche sollten daher Rücklagen für unvorhergesehene Kosten bereithalten und ihre Mitarbeiter daran erinnern, Bordkarten und Verspätungsbenachrichtigungen aufzubewahren – diese sind wichtige Nachweise für eventuelle Ansprüche nach UK261.
Quelle: The Traveler
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