
In einem wegweisenden Urteil (Urteil 12/2026) vom 22. Januar 2026, veröffentlicht am 28. Januar, erklärte das belgische Verfassungsgericht zentrale Teile von Artikel 11bis des Staatsangehörigkeitsgesetzes für verfassungswidrig. Die Bestimmungen verlangten, dass *beide* Elternteile eines in Belgien geborenen Kindes ihren Hauptwohnsitz zehn Jahre ununterbrochen im Land haben mussten, bevor die Staatsangehörigkeit des Kindes anerkannt werden konnte. Das Gericht befand, dass diese Regelung gegen das Gleichheitsprinzip verstößt, da sie Kinder benachteiligt, deren Eltern unterschiedliche Wohnsitzsituationen haben.
Der Fall wurde vom Berufungsgericht Antwerpen vorgelegt, nachdem marokkanischen Eltern – von denen einer den Aufenthaltsstatus verloren hatte – die belgische Staatsangehörigkeit für ihre drei in Belgien geborenen Kinder verweigert wurde. Die Richter urteilten, dass ein starrer Doppel-Wohnsitznachweis keinen legitimen Zweck erfülle, sobald ein Kind bereits enge tatsächliche Bindungen zur belgischen Gesellschaft habe. Zudem wurde eine Klausel aufgehoben, die ehemalige Einwohner gegenüber Eltern, die nie in Belgien gelebt hatten, bevorzugte, da diese Unterscheidung „für das Ziel des Gesetzgebers irrelevant“ sei.
Warum ist das für globale Mobility-Teams relevant? Obwohl Staatsangehörigkeitsanträge meist außerhalb von Unternehmensprogrammen liegen, wird die Entscheidung Auswirkungen auf Familienzusammenführung und langfristige Planung für im Land lebende ausländische Mitarbeiter haben. Kinder von Expatriates, die zeitweise ins Ausland versetzt werden, können künftig nicht mehr benachteiligt werden, wenn nur ein Elternteil durchgehend in Belgien wohnt. Migrationsanwälte erwarten, dass das Urteil eine Welle von Berufungen gegen jüngste Ablehnungen auslöst und die angekündigten Reformen der nächsten Bundesregierung prägen wird.
Praktisch sollten Personalabteilungen betroffene Mitarbeiter informieren und laufende Staatsangehörigkeitsverfahren überprüfen. Die Behörden müssen den Kodex nun anpassen oder riskieren weitere Klagen; bis dahin sind die aufgehobenen Passagen nicht anzuwenden. Das Urteil unterstreicht zudem die Bedeutung einer sorgfältigen kommunalen Registrierung, da die Kontinuität des Wohnsitzes auch unter einer weniger restriktiven Prüfung weiterhin eine zentrale Rolle spielt.
Das belgische Urteil reiht sich in einen europäischen Trend ein, bei dem Gerichte Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzvoraussetzungen im Sinne des Kindeswohls kritisch hinterfragen. Für Unternehmen bedeutet dies, nicht nur das Arbeitsgenehmigungsrecht, sondern den gesamten Statusverlauf von entsandten Familien in Belgien genau zu beobachten.
Der Fall wurde vom Berufungsgericht Antwerpen vorgelegt, nachdem marokkanischen Eltern – von denen einer den Aufenthaltsstatus verloren hatte – die belgische Staatsangehörigkeit für ihre drei in Belgien geborenen Kinder verweigert wurde. Die Richter urteilten, dass ein starrer Doppel-Wohnsitznachweis keinen legitimen Zweck erfülle, sobald ein Kind bereits enge tatsächliche Bindungen zur belgischen Gesellschaft habe. Zudem wurde eine Klausel aufgehoben, die ehemalige Einwohner gegenüber Eltern, die nie in Belgien gelebt hatten, bevorzugte, da diese Unterscheidung „für das Ziel des Gesetzgebers irrelevant“ sei.
Warum ist das für globale Mobility-Teams relevant? Obwohl Staatsangehörigkeitsanträge meist außerhalb von Unternehmensprogrammen liegen, wird die Entscheidung Auswirkungen auf Familienzusammenführung und langfristige Planung für im Land lebende ausländische Mitarbeiter haben. Kinder von Expatriates, die zeitweise ins Ausland versetzt werden, können künftig nicht mehr benachteiligt werden, wenn nur ein Elternteil durchgehend in Belgien wohnt. Migrationsanwälte erwarten, dass das Urteil eine Welle von Berufungen gegen jüngste Ablehnungen auslöst und die angekündigten Reformen der nächsten Bundesregierung prägen wird.
Praktisch sollten Personalabteilungen betroffene Mitarbeiter informieren und laufende Staatsangehörigkeitsverfahren überprüfen. Die Behörden müssen den Kodex nun anpassen oder riskieren weitere Klagen; bis dahin sind die aufgehobenen Passagen nicht anzuwenden. Das Urteil unterstreicht zudem die Bedeutung einer sorgfältigen kommunalen Registrierung, da die Kontinuität des Wohnsitzes auch unter einer weniger restriktiven Prüfung weiterhin eine zentrale Rolle spielt.
Das belgische Urteil reiht sich in einen europäischen Trend ein, bei dem Gerichte Staatsangehörigkeits- und Wohnsitzvoraussetzungen im Sinne des Kindeswohls kritisch hinterfragen. Für Unternehmen bedeutet dies, nicht nur das Arbeitsgenehmigungsrecht, sondern den gesamten Statusverlauf von entsandten Familien in Belgien genau zu beobachten.
Quelle: Altea Immigration Lawyers
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