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Schweiz bestätigt uneingeschränkte Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer nach Ablauf des Quotensystems

Jan. 30, 2026
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Schweiz bestätigt uneingeschränkte Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer nach Ablauf des Quotensystems
Der Schweizer Bundesrat hat bestätigt, dass Kroatien nun uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt genießt, nachdem die Quoten-Schutzklausel ausgelaufen ist und nicht reaktiviert wurde. Laut dem aktuellen Einwanderungsbulletin von Crown World Mobility blieb die Anzahl der im Jahr 2025 ausgestellten B-Aufenthalts- und L-Kurzaufenthaltsbewilligungen für kroatische Staatsbürger deutlich unter dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert. Folglich haben die Schweizer Behörden ab dem 1. Januar 2026 die seit 2023 geltenden jährlichen Höchstgrenzen für kroatische Arbeitskräfte dauerhaft aufgehoben.

Für Arbeitgeber bedeutet dies einen sofortigen administrativen Vorteil. Personalabteilungen müssen die Quoten der Zentralregierung nicht mehr überwachen, bevor sie Arbeitsbewilligungsanträge für kroatische Mitarbeitende stellen, was das Risiko von kurzfristigen Verzögerungen bei der Entsendung verringert. Kroatische Staatsangehörige durchlaufen nun dieselben Melde- und Bewilligungsverfahren wie andere EU/EFTA-Bürger, sodass die meisten lokal eingestellten Mitarbeitenden innerhalb weniger Tage nach Ankunft mit der Arbeit beginnen können, sofern ihre Arbeitsverträge und Qualifikationen den üblichen Anforderungen entsprechen.

Schweiz bestätigt uneingeschränkte Freizügigkeit für kroatische Arbeitnehmer nach Ablauf des Quotensystems


Diese Entscheidung stärkt zudem die Talentmobilitätsplanung multinationaler Unternehmen mit regionalen Zentren in Zürich, Basel und der Genferseeregion. Branchen wie Ingenieurwesen, Gastgewerbe und Gesundheitswesen – die alle mit anhaltendem Fachkräftemangel zu kämpfen haben – können kroatische Spezialisten leichter rekrutieren, während globale Banken auf Kroatiens wachsenden Pool an IT-Fachkräften für kurzfristige Projekte zurückgreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die Quoten mitten im Jahr ausgeschöpft sind.

Mittelfristig erwarten Analysten, dass diese Maßnahme den grenzüberschreitenden Lohndruck in den Bereichen Bau und Logistik verstärken wird, zwei Sektoren, in denen kroatische Arbeitskräfte bereits eine bedeutende Rolle spielen. Gewerkschaften fordern Bern auf, die Arbeitsmarktinspektionen zu verstärken, um sicherzustellen, dass der Schutz der Löhne entsandter Arbeitnehmer mit den erweiterten Einstellungsmöglichkeiten Schritt hält. Für den Moment raten Berater im Bereich Wirtschaftseinwanderung Unternehmen jedoch, ihre internen Richtlinien zu aktualisieren, damit Personalverantwortliche wissen, dass Kroaten nicht mehr auf eine nationale Quotenobergrenze angerechnet werden.

Praktisch hat die Änderung keine Auswirkungen auf die Regeln zum Mindestlohn, die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge oder die Meldepflichten bei kantonalen Behörden. Sie beseitigt jedoch die Unsicherheit, die in den vergangenen Jahren mit den vierteljährlichen Quotenfreigaben verbunden war – eine Unsicherheit, die Personalverantwortliche oft dazu zwang, sich an Öffnungstagen um Mitternacht online anzustellen, um begrenzte Bewilligungsplätze zu sichern. Mit diesem administrativen Hindernis entfällt für Schweizer Arbeitgeber eine kleine, aber willkommene Erleichterung im Personalplanungszyklus 2026.
Quelle: Crown World Mobility – Immigration Weekly Update

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