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Arbeitgeber in Dubai riskieren rechtliche Konsequenzen, wenn Mitarbeiter Monate nach Arbeitsbeginn noch mit „Besuchervisa“ beschäftigt sind

März 26, 2026
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Arbeitgeber in Dubai riskieren rechtliche Konsequenzen, wenn Mitarbeiter Monate nach Arbeitsbeginn noch mit „Besuchervisa“ beschäftigt sind
Eine Warnung für HR- und Mobility-Verantwortliche: Ein Mitarbeiter, der im November letzten Jahres bei einem Unternehmen in Dubai angefangen hat, berichtete am 25. März, dass das Unternehmen auch nach vier Monaten noch kein Arbeits- und Aufenthaltsvisum bearbeitet hat. Der Mitarbeiter ist somit technisch gesehen mit einem abgelaufenen Besuchervisum beschäftigt. Der anonyme Beitrag auf r/dubai besagt, dass das Unternehmen immer wieder versicherte, „die PRO arbeitet daran“, jedoch nicht einmal den obligatorischen medizinischen Test angesetzt hat. Nach dem Arbeitsrecht der VAE haben Unternehmen 60 Tage ab dem Eintrittsdatum des Mitarbeiters Zeit, um die Visumsformalitäten abzuschließen. Wird dies nicht eingehalten, drohen Bußgelder von 1.000 Dirham pro Monat und möglicherweise eine Sperre für die Beantragung neuer Genehmigungen. Für den Mitarbeiter ist die Situation noch ernster: Bei Überschreitung des Besuchervisums fallen Strafen von 50 Dirham pro Tag an, und jede Ausreise aus dem Land kann zu einem Einreiseverbot führen, bis die Strafen beglichen sind. Experten betonen, dass der derzeitige Rückstau in den Typing-Zentren – verstärkt durch den Anstieg an Notfallvisa aufgrund regionaler Konflikte – keine Entschuldigung darstellt. Arbeitgeber müssen entweder eine Verlängerung des „On-Arrival Mission Visa“ oder eine offizielle Überbrückungsgenehmigung bereitstellen, wenn die reguläre Bearbeitung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Mobility-Teams sollten alle Neueinstellungen überprüfen und innerhalb der ersten zwei Wochen die MOHRE-Beschäftigungsangebotnummer sowie den Visumantrag-Trackingbeleg einfordern. Betroffene Mitarbeiter können bei der MOHRE-Hotline 800-60 eine Beschwerde einreichen und eine „Absconding Lift“-Anordnung beantragen, falls das Unternehmen nicht reagiert. In extremen Fällen dürfen Arbeitnehmer gemäß Artikel 13 (4) des Arbeitsbeziehungsgesetzes den Sponsor ohne Zustimmung des ursprünglichen Arbeitgebers wechseln, wenn das Unternehmen seine Einwanderungsverpflichtungen verletzt.
Quelle: Reddit – r/dubai post “Company not providing visa”

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