
Angesichts des Anstiegs von Homeoffice-Regelungen aufgrund regionaler Sicherheitsbedenken hat das Ministerium für Personalwesen und Emiratisierung (MoHRE) am 1. April eine 15-Punkte-Richtlinie veröffentlicht, die die Pflichten der Arbeitgeber und die Rechte der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsrecht der VAE bei Fernarbeit festlegt. Wichtige Bestimmungen umfassen: maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche mit verpflichtender Überstundenvergütung darüber hinaus; ein bezahlter Ruhetag pro Woche; vom Arbeitgeber finanzierte Krankenversicherung sowie Lohnschutz bis zu 20.000 AED; sowie ein ausdrückliches Verbot, Rekrutierungskosten auf die Arbeitnehmer abzuwälzen. Der Jahresurlaub (30 Tage nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit), Mutterschafts-, Eltern- und Krankheitsurlaub gelten identisch wie für vor Ort Beschäftigte. Für Personal- und Mobilitätsteams schafft das Dokument willkommene Klarheit. Unternehmen müssen schriftliche Fernarbeitsverträge ausstellen, die Arbeitszeiten, Dauer, Nutzung von Ausrüstung und Leistungskennzahlen definieren, und behalten die Verantwortung für die Kündigung von Arbeitserlaubnissen und Visa am Vertragsende. Das Versäumnis, Mitarbeiter bei Verstößen wie „Einloggen ohne Arbeit“ zu ermahnen oder zu sanktionieren, kann Kündigungsverfahren gefährden. Die Richtlinie ergänzt die verschärften Regeln für das Remote Working Visa in Dubai und unterstreicht, dass die VAE Fernarbeit professionell regeln wollen, statt sie als kurzfristige Krisenmaßnahme zu behandeln.
Quelle: The Times of India
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