
Die belgische Bundesregierung hat eine vorläufige „Energievereinbarung“ abgeschlossen, die von April bis Juni 2026 gilt und ein Maßnahmenpaket enthält, das Haushalte und Arbeitgeber vor hohen Kraftstoffkosten schützen soll. Arbeitsrechtler bei Baker McKenzie weisen darauf hin, dass mehrere Klauseln direkte Auswirkungen auf Mobilitätspolitiken haben.
Die wichtigste Regelung sieht eine Steuervergünstigung für Arbeitgeber vor, die ihre Pendlerpauschale um bis zu 20 % erhöhen, maximal jedoch 0,10 € pro Kilometer. Unternehmen können freiwillig teilnehmen oder nicht, doch wer mitmacht, kann die Steuervergünstigung von der Lohnsteuer abziehen, was die Nettokosten für die Unterstützung der Mitarbeiterfahrten effektiv senkt.
Eine zweite Maßnahme passt die pauschale Kilometervergütung für berufliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug an. Im zweiten Quartal 2026 wird die Obergrenze monatlich statt vierteljährlich neu berechnet, um die aktuellen Kraftstoffpreise besser abzubilden; der genaue Betrag (derzeit 0,4327 €/km) wird Anfang Mai veröffentlicht. Arbeitgeber, die über der neuen Grenze erstatten, riskieren steuerpflichtige Sachbezüge, weshalb die Lohnbuchhaltung die offiziellen Bekanntmachungen genau verfolgen muss.
Schließlich wird der öffentliche Sektor „nachdrücklich“ aufgefordert, die Telearbeit für drei Monate auszuweiten, und auch private Arbeitgeber werden dazu eingeladen. Zwar werden keine neuen Verpflichtungen eingeführt, doch Prüfer warnen, dass Unternehmen, die großflächig Homeoffice wieder einführen, ihre schriftlichen Telearbeitsrichtlinien gemäß dem Rahmen der Kollektivvereinbarung CCT 149 von 2022 aktualisieren müssen.
Global Mobility Manager sollten ihre Budgets für Pendlerleistungen, Kilometerabrechnungsvorlagen und Einsatzverträge mit festen Pauschalen überprüfen. Die Maßnahmen laufen automatisch am 30. Juni aus, sofern das Parlament keine Verlängerung beschließt.
Die wichtigste Regelung sieht eine Steuervergünstigung für Arbeitgeber vor, die ihre Pendlerpauschale um bis zu 20 % erhöhen, maximal jedoch 0,10 € pro Kilometer. Unternehmen können freiwillig teilnehmen oder nicht, doch wer mitmacht, kann die Steuervergünstigung von der Lohnsteuer abziehen, was die Nettokosten für die Unterstützung der Mitarbeiterfahrten effektiv senkt.
Eine zweite Maßnahme passt die pauschale Kilometervergütung für berufliche Fahrten mit dem Privatfahrzeug an. Im zweiten Quartal 2026 wird die Obergrenze monatlich statt vierteljährlich neu berechnet, um die aktuellen Kraftstoffpreise besser abzubilden; der genaue Betrag (derzeit 0,4327 €/km) wird Anfang Mai veröffentlicht. Arbeitgeber, die über der neuen Grenze erstatten, riskieren steuerpflichtige Sachbezüge, weshalb die Lohnbuchhaltung die offiziellen Bekanntmachungen genau verfolgen muss.
Schließlich wird der öffentliche Sektor „nachdrücklich“ aufgefordert, die Telearbeit für drei Monate auszuweiten, und auch private Arbeitgeber werden dazu eingeladen. Zwar werden keine neuen Verpflichtungen eingeführt, doch Prüfer warnen, dass Unternehmen, die großflächig Homeoffice wieder einführen, ihre schriftlichen Telearbeitsrichtlinien gemäß dem Rahmen der Kollektivvereinbarung CCT 149 von 2022 aktualisieren müssen.
Global Mobility Manager sollten ihre Budgets für Pendlerleistungen, Kilometerabrechnungsvorlagen und Einsatzverträge mit festen Pauschalen überprüfen. Die Maßnahmen laufen automatisch am 30. Juni aus, sofern das Parlament keine Verlängerung beschließt.
Quelle: Baker McKenzie Insight