
Die Zivilluftfahrtbehörde von Dubai (DCAA) hat die Aviation Consumer Welfare Directive veröffentlicht – das erste rechtsverbindliche Regelwerk für Passagierrechte im Emirat. Das am 29. April 2026 vorgestellte Rahmenwerk verpflichtet alle Fluggesellschaften, die den Dubai International Airport (DXB), Al Maktoum International (DWC) bedienen, sowie alle lizenzierten Reisebüros in Dubai, Mindeststandards im Service, klare Rückerstattungsfristen und einen formellen Streitbeilegungsprozess einzuhalten.
Laut der Richtlinie müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, Mahlzeiten, Unterkunft und bestätigte Umbuchungen bereitstellen sowie Ausnahmen bei höherer Gewalt transparent kommunizieren. Die DCAA fungiert als Vermittler bei Streitigkeiten zwischen Passagieren und Airlines, ähnlich dem Modell der EU-Verordnung EC 261 und Kanadas APPR-Regelungen.
Reisende können Beschwerden über ein neues digitales Portal einreichen und verfolgen; ungelöste Fälle können zu Verwaltungsstrafen führen, darunter Bußgelder oder – bei wiederholten Verstößen – die Aussetzung der Betriebserlaubnis einer Fluggesellschaft in Dubai.
Dieser Schritt kommt zu einem sensiblen Zeitpunkt: Luftsperrungen in der Region aufgrund des Iran-Konflikts haben zu vermehrten Flugausfällen und gestrandeten Passagieren an Golf-Drehkreuzen geführt. Mit der Kodifizierung der Reisendenrechte wollen die Behörden das Vertrauen in DXB als weltweit verkehrsreichsten internationalen Flughafen auch in Krisenzeiten stärken.
Branchenexperten sehen in der verpflichtenden Vermittlungsschicht zudem eine Chance, Rückbuchungen und Rechtsstreitkosten für Airlines zu reduzieren. Für Firmenmobilitätsteams ergeben sich sofort praktische Vorteile: Reiseverantwortliche können die Entschädigungstabellen der Richtlinie bei Verhandlungen zu Service-Level-Agreements oder bei der Beratung von Mitarbeitenden heranziehen. Arbeitgeber sollten zudem ihre Reiserichtlinien anpassen, um das neue Beschwerdeportal zu integrieren und sicherstellen, dass Duty-of-Care-Briefings Rückerstattungs- und Unterkunftsansprüche bei Verspätungen abdecken.
Laut der Richtlinie müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, Mahlzeiten, Unterkunft und bestätigte Umbuchungen bereitstellen sowie Ausnahmen bei höherer Gewalt transparent kommunizieren. Die DCAA fungiert als Vermittler bei Streitigkeiten zwischen Passagieren und Airlines, ähnlich dem Modell der EU-Verordnung EC 261 und Kanadas APPR-Regelungen.
Reisende können Beschwerden über ein neues digitales Portal einreichen und verfolgen; ungelöste Fälle können zu Verwaltungsstrafen führen, darunter Bußgelder oder – bei wiederholten Verstößen – die Aussetzung der Betriebserlaubnis einer Fluggesellschaft in Dubai.
Dieser Schritt kommt zu einem sensiblen Zeitpunkt: Luftsperrungen in der Region aufgrund des Iran-Konflikts haben zu vermehrten Flugausfällen und gestrandeten Passagieren an Golf-Drehkreuzen geführt. Mit der Kodifizierung der Reisendenrechte wollen die Behörden das Vertrauen in DXB als weltweit verkehrsreichsten internationalen Flughafen auch in Krisenzeiten stärken.
Branchenexperten sehen in der verpflichtenden Vermittlungsschicht zudem eine Chance, Rückbuchungen und Rechtsstreitkosten für Airlines zu reduzieren. Für Firmenmobilitätsteams ergeben sich sofort praktische Vorteile: Reiseverantwortliche können die Entschädigungstabellen der Richtlinie bei Verhandlungen zu Service-Level-Agreements oder bei der Beratung von Mitarbeitenden heranziehen. Arbeitgeber sollten zudem ihre Reiserichtlinien anpassen, um das neue Beschwerdeportal zu integrieren und sicherstellen, dass Duty-of-Care-Briefings Rückerstattungs- und Unterkunftsansprüche bei Verspätungen abdecken.
Quelle: Gulf Business
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