
Dubai hat still und heimlich sein zweijähriges, an Immobilien gebundenes Investorenvisum überarbeitet und die bisherige Mindestimmobilienwertgrenze von 750.000 AED (ca. 204.000 US-Dollar) für Antragsteller mit 100-prozentigem Eigentum an einer fertiggestellten Einheit aufgehoben. Nach den neuen Regeln – die nun auf der Cube-Plattform des Dubai Land Department verfügbar sind – qualifizieren sich Alleineigentümer unabhängig vom Immobilienpreis für eine Aufenthaltsgenehmigung, während bei gemeinschaftlichem Eigentum jeder Miteigentümer mindestens 400.000 AED Eigenkapital nachweisen muss.
Diese Änderung zielt darauf ab, den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung für Käufer im mittleren Preissegment und Erstkäufer zu erleichtern – eine wichtige Zielgruppe, da die Transaktionszahlen nach einem Rekordjahr 2025 zurückgehen. Ali Siddiqui, Forschungsleiter bei EnterpriseAM, betont, dass die niedrigere Einstiegshürde „die Aktivität im unteren und mittleren Marktsegment ankurbeln“ und dem im März verzeichneten Rückgang der Wohnimmobilienwerte um 5,9 Prozent im Monatsvergleich entgegenwirken könnte.
Für globale Mobilitätsteams erweitert die Anpassung die Möglichkeiten zur Mitarbeiterverlagerung, insbesondere für jene, die lieber kaufen statt mieten. Mitarbeiter, die bereits günstigere Einheiten besitzen – vor allem Studios in Jumeirah Village Circle, International City und Dubai Silicon Oasis – können ihren Besitz nun in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln, ohne zusätzliches Kapital investieren zu müssen. Personalabteilungen sollten ihre Umzugshandbücher aktualisieren, um die Abschaffung der Preisuntergrenze zu berücksichtigen, und die Mitarbeiter über die strengeren Regeln bei Miteigentum informieren.
Die Neuerung passt auch zur breiteren Strategie des Emirats, verschiedene Aufenthaltsoptionen zu segmentieren, darunter das 10-jährige Golden Visa (Mindestinvestition 2 Millionen AED) und das fünfjährige Rentnervisum für Personen über 55 Jahre. Beobachter sehen darin einen präventiven Schritt zur Stabilisierung der Nachfrage angesichts geopolitischer Unsicherheiten, die das Investorenvertrauen dämpfen. Immobilienmakler berichten bereits von einem Anstieg der Anfragen aus dem Ausland für Objekte im Preisbereich zwischen 400.000 und 700.000 AED.
Während die Bearbeitungszeiten unverändert bleiben, sollten Antragsteller sicherstellen, dass die Eigentumstitel vollständig auf ihren Namen eingetragen sind (bzw. die erforderlichen Eigenkapitalanteile korrekt ausgewiesen sind), bevor sie den Online-Antrag stellen, da unvollständige Unterlagen teure Nachreichungen nach sich ziehen können.
Diese Änderung zielt darauf ab, den Zugang zur Aufenthaltsgenehmigung für Käufer im mittleren Preissegment und Erstkäufer zu erleichtern – eine wichtige Zielgruppe, da die Transaktionszahlen nach einem Rekordjahr 2025 zurückgehen. Ali Siddiqui, Forschungsleiter bei EnterpriseAM, betont, dass die niedrigere Einstiegshürde „die Aktivität im unteren und mittleren Marktsegment ankurbeln“ und dem im März verzeichneten Rückgang der Wohnimmobilienwerte um 5,9 Prozent im Monatsvergleich entgegenwirken könnte.
Für globale Mobilitätsteams erweitert die Anpassung die Möglichkeiten zur Mitarbeiterverlagerung, insbesondere für jene, die lieber kaufen statt mieten. Mitarbeiter, die bereits günstigere Einheiten besitzen – vor allem Studios in Jumeirah Village Circle, International City und Dubai Silicon Oasis – können ihren Besitz nun in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln, ohne zusätzliches Kapital investieren zu müssen. Personalabteilungen sollten ihre Umzugshandbücher aktualisieren, um die Abschaffung der Preisuntergrenze zu berücksichtigen, und die Mitarbeiter über die strengeren Regeln bei Miteigentum informieren.
Die Neuerung passt auch zur breiteren Strategie des Emirats, verschiedene Aufenthaltsoptionen zu segmentieren, darunter das 10-jährige Golden Visa (Mindestinvestition 2 Millionen AED) und das fünfjährige Rentnervisum für Personen über 55 Jahre. Beobachter sehen darin einen präventiven Schritt zur Stabilisierung der Nachfrage angesichts geopolitischer Unsicherheiten, die das Investorenvertrauen dämpfen. Immobilienmakler berichten bereits von einem Anstieg der Anfragen aus dem Ausland für Objekte im Preisbereich zwischen 400.000 und 700.000 AED.
Während die Bearbeitungszeiten unverändert bleiben, sollten Antragsteller sicherstellen, dass die Eigentumstitel vollständig auf ihren Namen eingetragen sind (bzw. die erforderlichen Eigenkapitalanteile korrekt ausgewiesen sind), bevor sie den Online-Antrag stellen, da unvollständige Unterlagen teure Nachreichungen nach sich ziehen können.
Quelle: EnterpriseAM
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