
Die Botschafter der 27 EU-Mitgliedstaaten haben am 29. April eine lang erwartete Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme gebilligt, die die Zuständigkeit für Arbeitslosengeld vom Wohnsitzland des Arbeitnehmers auf das Land der letzten Beschäftigung verlagert. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, würde die Änderung im Rahmen des bilateralen Abkommens über die Freizügigkeit der Personen gelten – vorausgesetzt, Bern stimmt der aktualisierten Regelung zu. Rund 410.000 Grenzgänger pendeln täglich aus Frankreich, Italien, Deutschland und Österreich in die Schweiz. Nach den aktuellen Regeln beantragen Arbeitslose ihr Arbeitslosengeld im Wohnsitzland, das die Zahlungen finanziert. Das neue Modell würde ihnen bis zu sechs Monate lang Leistungen auf Schweizer Niveau gewähren, die deutlich großzügiger sind als in den Nachbarregionen. Das Eidgenössische Finanzdepartement warnt, dass die Annahme der Reform die Schweizer Arbeitslosenversicherungsfonds „mehrere hundert Millionen Franken“ pro Jahr kosten könnte. Schweizer Arbeitgeberverbände befürchten höhere Lohnnebenkosten, während die SVP den Vorschlag als „EU-Dreistigkeit“ kritisiert. Pro-EU-Politiker argumentieren, dass spiegelbildliche Verpflichtungen auch die 38.000 Schweizer schützen, die in die entgegengesetzte Richtung pendeln, und dass eine Ablehnung des Abkommens die umfassenderen Neuverhandlungen des bilateralen Rahmens belasten könnte. Das Dossier geht nun zur Abstimmung ins Europäische Parlament, die voraussichtlich Ende 2026 stattfinden wird. Die Schweiz muss dann entscheiden, ob sie die Regeländerung übernimmt – ein Thema, das bei den bevorstehenden Gesprächen zum umfassenderen Paket Bilaterale III eine wichtige Rolle spielen dürfte. Mobilitätsmanager, die Grenzgänger beschäftigen, sollten sich auf mögliche Kostensteigerungen und administrative Anpassungen bis 2028, dem geplanten Umsetzungsjahr, vorbereiten.
Quelle: SWI swissinfo.ch / Keystone-SDA
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