
Am 12. Mai erklärte Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou in der französischen Nationalversammlung, er werde „Druck auf Bern ausüben“, damit die bevorstehenden EU-Reformen angenommen werden, die die Kosten für Arbeitslosengeld bei Grenzgängern künftig dem Beschäftigungsland und nicht dem Wohnsitzland zuordnen. Dieses Thema ist für Frankreich von großer Bedeutung, da das Land jährlich 860 Millionen Euro an ehemalige Grenzgänger zahlt, die in der Schweiz ihre Arbeit verloren haben, aber in den östlichen Regionen vom Jura bis Elsass wohnen. Nach dem im April von 21 Mitgliedstaaten unterstützten Entwurf zur Änderung der EU-Verordnung 883/2004 sollen Arbeitslosengelder vom Beschäftigungsstaat finanziert werden. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, bedarf jede Änderung ihrer ausdrücklichen Zustimmung im Rahmen des bilateralen Freizügigkeitsabkommens. Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schätzt, dass die Reform die Eidgenossenschaft jährlich 600 bis 900 Millionen CHF kosten könnte – eine politisch heikle Summe in einem Jahr, in dem Einwanderung und Sozialausgaben die innenpolitische Agenda dominieren. Frankreich argumentiert, dass das derzeitige Modell unfair sei: Rund 27.500 in Frankreich wohnhafte Personen, die zuvor in der Schweiz gearbeitet haben, beziehen Leistungen aus dem französischen System, während die Schweiz nur einen Bruchteil erstattet. Bern entgegnet, dass es bereits durch Steuertransfers an Grenzregionen beitrage und dass eine umfassende Reform im größeren Kontext der EU-Schweiz-Beziehungen (das derzeit im Parlament diskutierte Paket „Bilaterale III“) verhandelt werden müsse. Für Arbeitgeber, insbesondere in den Pharma-, Finanz- und Fertigungsclustern entlang der Genfersee- und Basler Korridore, stehen viel auf dem Spiel. Sollte die Schweiz die Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger finanzieren müssen, könnten Politiker versuchen, die Kosten durch strengere Quoten für neue EU-Arbeitnehmer, höhere Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung oder verschärfte Kontrollen bei Kurzarbeitsregelungen auszugleichen. Teams für globale Mobilität sollten die trilateralen Gespräche zwischen der Europäischen Kommission, Paris und Bern, die voraussichtlich im Juni wieder aufgenommen werden, genau verfolgen. Unternehmen mit großen französischen Grenzgängerbelegschaften sollten die finanziellen Auswirkungen höherer Schweizer Sozialversicherungsbeiträge modellieren und Kommunikationspläne für Mitarbeitende vorbereiten, die von künftigen Änderungen der Leistungsregelungen betroffen sein könnten.
Quelle: Anadolu Agency
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