
Drei Jahre nach Einführung des Digital-Nomad-Visums im Rahmen des Startup-Gesetzes in Spanien explodiert die Nachfrage. Die in Marbella ansässige Einwanderungsrechtskanzlei Bocanegra Lawyers berichtet, dass die monatlichen Anträge im Jahr 2026 etwa dreimal so hoch sind wie 2025, angetrieben durch die günstigen Steuerregelungen des sogenannten „Beckham-Gesetzes“. Allerdings sind die konsularischen Kapazitäten nicht mitgewachsen, sodass Antragsteller in stark frequentierten Vertretungen wie Los Angeles und London nun bis zu sechs Monate auf Termine warten müssen. Das Update der Kanzlei im Mai weist zudem auf steigende Ablehnungsquoten hin. Die häufigsten Stolperfallen sind: Krankenversicherungen mit Selbstbeteiligung (Spanien verlangt eine Deckung ohne Selbstbehalt), Apostillen, die älter als 90 Tage sind, sowie Arbeitgeberbescheinigungen, die keine Genehmigung für Remote-Arbeit aus Spanien enthalten. Remote-Arbeitnehmer, die den Antrag direkt im Land stellen – also visumfrei einreisen und während des 90-tägigen Aufenthalts beantragen – profitieren weiterhin von einer Bearbeitungszeit von 20 Tagen, allerdings nur bei einwandfreier Dokumentation. Für Mobility-Teams ergeben sich daraus zwei wesentliche Konsequenzen: Erstens verlängern sich die Vorlaufzeiten für die Verlegung von Remote-Mitarbeitern, die einen Konsulatstermin benötigen, auf mehr als ein Quartal; Projektpläne müssen entsprechend angepasst werden. Zweitens ist die Steuerplanung entscheidend: Die 24%-Pauschalsteuer gilt nur, wenn der Antragsteller innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung stellt. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig mit der Sammlung der erforderlichen Unterlagen beginnen – etwa Beglaubigungen von Abschlüssen, Führungszeugnisse und Nachweise über Sozialversicherungsdeckung. Einige Unternehmen buchen zudem private spanische Krankenversicherungen in größeren Mengen vor, um die Einhaltung der Anforderungen zu beschleunigen, sobald Kandidaten feststehen. Branchenbeobachter erwarten, dass der Anstieg anhält, da mit dem Start von ETIAS Ende 2026 Langzeitaufenthalte für nicht-EU-Remote-Arbeitnehmer, die mehr als 90 Tage im Schengen-Raum benötigen, noch attraktiver werden.
Quelle: Bocanegra Lawyers
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