
Veröffentlicht am 22. Mai 2026, führt das Dekret-Gesetz 62/2026 – auch bekannt als „Erster-Mai-Dekret“ – ein Paket arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ein, die direkte Auswirkungen auf Geschäftsreisende, Expatriates und Remote-Arbeitnehmer mit Einsatz in Italien haben. Das Dekret belebt die Einstellungsanreize (Jugend-, Frauen- und ZES-Boni) neu, schreibt aber vor allem für globale Mobilitätsteams die Regeln für plattformbasierte Arbeit und grenzüberschreitendes Telearbeiten grundlegend um.
Nach dem neuen Kapitel III gilt jede über digitale Plattformen erbrachte Dienstleistung als abhängige Beschäftigung, wenn die Plattform eine leitende oder algorithmische Kontrolle ausübt. Unternehmen – von Fahrdienst-Apps bis hin zu internationalen Freelancer-Marktplätzen – müssen Aktivitätsdaten speichern, diese den Arbeitsinspektoren zugänglich machen und offenlegen, wie Algorithmen Aufgaben zuweisen oder Löhne festlegen. Arbeitnehmer erhalten das Recht auf eine menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen sowie klarere Wege zur Sozialversicherung.
Für multinationale Arbeitgeber, die Personal nach Italien entsenden oder dort ansässige Gig-Worker beschäftigen, steigen die Compliance-Anforderungen deutlich. Stellenanzeigen im nationalen SIISL-Portal müssen den genauen Tarifvertragscode (CBA) und die Lohntabelle angeben. Wird die neue „Fair-Pay“-Mindestgrenze nicht eingehalten, verlieren Unternehmen Anspruch auf großzügige Sozialversicherungsbefreiungen und riskieren Kontrollen.
Mobilitätsmanager sollten sicherstellen, dass Entsendeschreiben, Berechnungen der Schattenabrechnung und Lieferantenverträge auf einen gültigen Tarifvertrag verweisen. Die Anreize des Dekrets bleiben attraktiv: Bis zu 800 € monatlich an Sozialversicherungsentlastungen für förderfähige Einstellungen in Süditalien (Single ZES) können Umzugskosten ausgleichen. Doch die versteckten Kosten der Nicht-Einhaltung – etwa Algorithmusprüfungen, Lohnabrechnungscodierung, Nachverfolgbarkeit von Fahrern – könnten die Subventionen übersteigen.
Frühzeitige Umsetzer, die HR-Technologie und Lieferantenpraktiken an das Dekret anpassen, können sich einen Reputationsvorteil sichern und Inspektionsstörungen vermeiden. Im weiteren EU-Kontext positioniert sich Italien als Testfeld für die Regulierung von Plattformarbeit, ohne den Zustrom digitaler Nomaden zu bremsen. Das Dekret ergänzt Italiens neues Digital Nomad Visa und die aktualisierte Single Work Permit und signalisiert einen integrierten Ansatz, um Talente anzuziehen und gleichzeitig Lohndumping zu verhindern.
Nach dem neuen Kapitel III gilt jede über digitale Plattformen erbrachte Dienstleistung als abhängige Beschäftigung, wenn die Plattform eine leitende oder algorithmische Kontrolle ausübt. Unternehmen – von Fahrdienst-Apps bis hin zu internationalen Freelancer-Marktplätzen – müssen Aktivitätsdaten speichern, diese den Arbeitsinspektoren zugänglich machen und offenlegen, wie Algorithmen Aufgaben zuweisen oder Löhne festlegen. Arbeitnehmer erhalten das Recht auf eine menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen sowie klarere Wege zur Sozialversicherung.
Für multinationale Arbeitgeber, die Personal nach Italien entsenden oder dort ansässige Gig-Worker beschäftigen, steigen die Compliance-Anforderungen deutlich. Stellenanzeigen im nationalen SIISL-Portal müssen den genauen Tarifvertragscode (CBA) und die Lohntabelle angeben. Wird die neue „Fair-Pay“-Mindestgrenze nicht eingehalten, verlieren Unternehmen Anspruch auf großzügige Sozialversicherungsbefreiungen und riskieren Kontrollen.
Mobilitätsmanager sollten sicherstellen, dass Entsendeschreiben, Berechnungen der Schattenabrechnung und Lieferantenverträge auf einen gültigen Tarifvertrag verweisen. Die Anreize des Dekrets bleiben attraktiv: Bis zu 800 € monatlich an Sozialversicherungsentlastungen für förderfähige Einstellungen in Süditalien (Single ZES) können Umzugskosten ausgleichen. Doch die versteckten Kosten der Nicht-Einhaltung – etwa Algorithmusprüfungen, Lohnabrechnungscodierung, Nachverfolgbarkeit von Fahrern – könnten die Subventionen übersteigen.
Frühzeitige Umsetzer, die HR-Technologie und Lieferantenpraktiken an das Dekret anpassen, können sich einen Reputationsvorteil sichern und Inspektionsstörungen vermeiden. Im weiteren EU-Kontext positioniert sich Italien als Testfeld für die Regulierung von Plattformarbeit, ohne den Zustrom digitaler Nomaden zu bremsen. Das Dekret ergänzt Italiens neues Digital Nomad Visa und die aktualisierte Single Work Permit und signalisiert einen integrierten Ansatz, um Talente anzuziehen und gleichzeitig Lohndumping zu verhindern.
Quelle: HR Capital Observatory
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