
Das US-Heimatschutzministerium (DHS) erwägt einen Vorschlag, der die Abfertigung internationaler Passagiere an großen Flughäfen in sogenannten „Sanctuary“-Städten und -Bundesstaaten, die die Zusammenarbeit mit der Bundesimmigrationsbehörde einschränken, drastisch reduzieren oder sogar ganz einstellen würde. DHS-Minister Markwayne Mullin erklärte Anfang der Woche bei Fox News, es sei „unsinnig“, Ressourcen des Zoll- und Grenzschutzes (CBP) an Flughäfen einzusetzen, deren lokale Behörden sich weigern, Haftbefehle der Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) zu respektieren.
Obwohl sich der Vorschlag noch in der Diskussionsphase im Weißen Haus unter Trump befindet, formiert sich bereits Widerstand aus der Reise-, Luftfahrt- und Frachtbranche. Airlines for America warnte, dass schon die Umleitung eines Bruchteils der jährlich 120 Millionen internationalen Ankünfte, die vom CBP abgefertigt werden, „verheerende betriebliche Störungen“ verursachen würde. Die US Travel Association betonte, dass dieser Schritt die Wettbewerbsfähigkeit der USA als Gastgeber der Fußball-WM 2026 und der Olympischen Spiele 2028 untergraben würde. Verkehrsminister Sean Duffy äußerte bei einer Kongressanhörung ähnliche Bedenken und argumentierte, man solle „den Luftverkehr in einem Bundesstaat nicht lahmlegen, nur weil dessen Politik nicht mit unserer übereinstimmt“.
Flughafenbetreiber in New York (JFK), San Francisco (SFO), Los Angeles (LAX) und Seattle (SEA) berichten, dass sie bislang keine offizielle Mitteilung vom DHS erhalten haben, bestätigten jedoch, dass sie bereits Notfallpläne entwickeln, darunter Simulationen, wie viele Flüge auf Flughäfen außerhalb der Sanctuary-Gebiete umgeleitet werden müssten. Eine große Fluggesellschaft teilte Semafor mit, dass schon eine moderate Reduzierung des CBP-Personals zu mehrstündigen Warteschlangen führen und kurzfristige Ausfälle im Wide-Body-Service erzwingen könnte – mit weitreichenden Folgen für Fracht und Anschlussflüge im Inland.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Personalstärke des CBP durch eine Kombination aus Bundesmitteln und Gebührenvereinbarungen mit den Flughäfen geregelt ist. Das DHS kann daher nicht einfach über Nacht den Stecker ziehen, ohne Vertragsverletzungen zu riskieren. Ein solcher Schritt würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Klagen von Bundesstaaten, Flughäfen und Fluggesellschaften führen, die Verstöße gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Handelsklausel geltend machen würden.
Für Manager globaler Mobilität wirft die bloße Möglichkeit plötzlicher Abfertigungseinschränkungen sofort Fragen des Risikomanagements auf: Sollte man Reisen zur WM im Juni und Juli über Flughäfen in Sanctuary-Gebieten vermeiden? Sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter anweisen, alternative Flughäfen mit ausreichendem CBP-Personal anzufliegen, etwa Houston (IAH) oder Miami (MIA)? Bis klarere Richtlinien vorliegen, wird Arbeitgebern empfohlen, die Aussagen des DHS genau zu verfolgen, Reisebestimmungen flexibel zu halten und bei Routen über potenziell betroffene Flughäfen großzügige Umsteigezeiten einzuplanen.
Obwohl sich der Vorschlag noch in der Diskussionsphase im Weißen Haus unter Trump befindet, formiert sich bereits Widerstand aus der Reise-, Luftfahrt- und Frachtbranche. Airlines for America warnte, dass schon die Umleitung eines Bruchteils der jährlich 120 Millionen internationalen Ankünfte, die vom CBP abgefertigt werden, „verheerende betriebliche Störungen“ verursachen würde. Die US Travel Association betonte, dass dieser Schritt die Wettbewerbsfähigkeit der USA als Gastgeber der Fußball-WM 2026 und der Olympischen Spiele 2028 untergraben würde. Verkehrsminister Sean Duffy äußerte bei einer Kongressanhörung ähnliche Bedenken und argumentierte, man solle „den Luftverkehr in einem Bundesstaat nicht lahmlegen, nur weil dessen Politik nicht mit unserer übereinstimmt“.
Flughafenbetreiber in New York (JFK), San Francisco (SFO), Los Angeles (LAX) und Seattle (SEA) berichten, dass sie bislang keine offizielle Mitteilung vom DHS erhalten haben, bestätigten jedoch, dass sie bereits Notfallpläne entwickeln, darunter Simulationen, wie viele Flüge auf Flughäfen außerhalb der Sanctuary-Gebiete umgeleitet werden müssten. Eine große Fluggesellschaft teilte Semafor mit, dass schon eine moderate Reduzierung des CBP-Personals zu mehrstündigen Warteschlangen führen und kurzfristige Ausfälle im Wide-Body-Service erzwingen könnte – mit weitreichenden Folgen für Fracht und Anschlussflüge im Inland.
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die Personalstärke des CBP durch eine Kombination aus Bundesmitteln und Gebührenvereinbarungen mit den Flughäfen geregelt ist. Das DHS kann daher nicht einfach über Nacht den Stecker ziehen, ohne Vertragsverletzungen zu riskieren. Ein solcher Schritt würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Klagen von Bundesstaaten, Flughäfen und Fluggesellschaften führen, die Verstöße gegen das Verwaltungsverfahrensgesetz und die Handelsklausel geltend machen würden.
Für Manager globaler Mobilität wirft die bloße Möglichkeit plötzlicher Abfertigungseinschränkungen sofort Fragen des Risikomanagements auf: Sollte man Reisen zur WM im Juni und Juli über Flughäfen in Sanctuary-Gebieten vermeiden? Sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter anweisen, alternative Flughäfen mit ausreichendem CBP-Personal anzufliegen, etwa Houston (IAH) oder Miami (MIA)? Bis klarere Richtlinien vorliegen, wird Arbeitgebern empfohlen, die Aussagen des DHS genau zu verfolgen, Reisebestimmungen flexibel zu halten und bei Routen über potenziell betroffene Flughäfen großzügige Umsteigezeiten einzuplanen.
Quelle: CNN (via KESQ republish)
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