
Ein am 22. Mai von den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) herausgegebenes Richtlinienmemorandum (PM-602-0199), das am 29. Mai öffentlich erläutert wurde, definiert die Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) innerhalb der USA neu als ein „diskretionäres Privileg“, das normalerweise nur in „außergewöhnlichen Fällen“ gewährt wird. Praktisch bedeutet dies, dass der Standardweg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung von der inländischen AOS auf die konsularische Bearbeitung bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat im Ausland verlagert wird. USCIS-Beamte betonen, dass diese Änderung darauf abzielt, Betrug einzudämmen, und „keine spürbaren Auswirkungen auf hochqualifizierte Antragsteller“ haben werde. Dennoch gilt das Memo ausdrücklich auch für beschäftigungsbasierte Kategorien, darunter H-1B- und L-1-Inhaber.
Einwanderungsanwälte berichten, dass Antragsteller mit laufenden I-485-Verfahren bereits Aufforderungen zur Vorlage weiterer Nachweise erhalten, warum sie das Land nicht verlassen haben, um ihren Antrag im Ausland zu stellen. Technologieunternehmen, die auf eine durchgehende Arbeitserlaubnis angewiesen sind, befürchten, dass die erzwungene Ausreise ihrer Schlüsselmitarbeiter für monatelange Wartezeiten bei der Visumerteilung Projekte zum Stillstand bringen und Probleme bei der Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften verursachen wird. Die American Immigration Lawyers Association sowie mehrere Wirtschaftsverbände bereiten Klagen vor und argumentieren, dass das Memo die Absichten des Kongresses ohne formelles Regelverfahren umschreibt.
Unterdessen versuchen Mobility-Manager, die Arbeitsbelastung der Konsulate abzuschätzen: Das Terminvergabesystem des Außenministeriums in Indien, Mexiko und Kanada zeigt bereits jetzt kaum Kapazitäten bis 2027. Arbeitgeber mit Sponsoring-Pipelines sollten sofort Prioritäten setzen: 1) zeitkritische AOS-Anträge vor Veröffentlichung der Durchführungsrichtlinien einreichen; 2) Kosten für internationale Reisen, medizinische Untersuchungen und mögliche Familientrennungen einplanen; 3) Notfallpläne für Remote-Arbeit entwickeln, falls Schlüsselpersonal im Ausland warten muss. Personalvermittler sollten zudem PERM-Anträge beschleunigen, um möglichst vor Rückstufungen der Visumsstichtage Einwanderungsvisa zu erhalten.
Sollte die neue Richtlinie rechtlich Bestand haben, wäre dies die bedeutendste Veränderung bei der Bearbeitung beschäftigungsbasierter Green Cards seit der Einführung der gleichzeitigen Antragstellung (concurrent filing) im Jahr 2002 – und würde effektiv zwei Jahrzehnte Praxis umkehren, die es Talenten erlaubte, während des Aufenthalts auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung produktiv in den USA zu bleiben.
Einwanderungsanwälte berichten, dass Antragsteller mit laufenden I-485-Verfahren bereits Aufforderungen zur Vorlage weiterer Nachweise erhalten, warum sie das Land nicht verlassen haben, um ihren Antrag im Ausland zu stellen. Technologieunternehmen, die auf eine durchgehende Arbeitserlaubnis angewiesen sind, befürchten, dass die erzwungene Ausreise ihrer Schlüsselmitarbeiter für monatelange Wartezeiten bei der Visumerteilung Projekte zum Stillstand bringen und Probleme bei der Einhaltung von Arbeitszeitvorschriften verursachen wird. Die American Immigration Lawyers Association sowie mehrere Wirtschaftsverbände bereiten Klagen vor und argumentieren, dass das Memo die Absichten des Kongresses ohne formelles Regelverfahren umschreibt.
Unterdessen versuchen Mobility-Manager, die Arbeitsbelastung der Konsulate abzuschätzen: Das Terminvergabesystem des Außenministeriums in Indien, Mexiko und Kanada zeigt bereits jetzt kaum Kapazitäten bis 2027. Arbeitgeber mit Sponsoring-Pipelines sollten sofort Prioritäten setzen: 1) zeitkritische AOS-Anträge vor Veröffentlichung der Durchführungsrichtlinien einreichen; 2) Kosten für internationale Reisen, medizinische Untersuchungen und mögliche Familientrennungen einplanen; 3) Notfallpläne für Remote-Arbeit entwickeln, falls Schlüsselpersonal im Ausland warten muss. Personalvermittler sollten zudem PERM-Anträge beschleunigen, um möglichst vor Rückstufungen der Visumsstichtage Einwanderungsvisa zu erhalten.
Sollte die neue Richtlinie rechtlich Bestand haben, wäre dies die bedeutendste Veränderung bei der Bearbeitung beschäftigungsbasierter Green Cards seit der Einführung der gleichzeitigen Antragstellung (concurrent filing) im Jahr 2002 – und würde effektiv zwei Jahrzehnte Praxis umkehren, die es Talenten erlaubte, während des Aufenthalts auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung produktiv in den USA zu bleiben.
Quelle: Semafor
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