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USCIS bricht jahrzehntelange Praxis und fordert die meisten Green-Card-Antragsteller auf, ihren Antrag aus dem Ausland zu stellen

Mai 23, 2026
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USCIS bricht jahrzehntelange Praxis und fordert die meisten Green-Card-Antragsteller auf, ihren Antrag aus dem Ausland zu stellen
In einer weitreichenden politischen Kehrtwende, die am 22. Mai 2026 bekannt gegeben wurde, hat der U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) erklärt, dass das Verfahren zur Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) – bisher der Standardweg für Hunderttausende von Ausländern, die legal in den USA leben – künftig nur noch als „außerordentliche Erleichterung“ in seltenen Ausnahmefällen gewährt wird. Sofern kein USCIS-Beamter einen zwingenden nationalen oder humanitären Grund erkennt, müssen Antragsteller die USA verlassen und das Verfahren zur Erlangung eines Einwanderungsvisums bei einem US-Konsulat in ihrem Heimatland durchlaufen.

Diese Maßnahme schließt de facto die Möglichkeit der Green-Card-Verarbeitung im Inland für die meisten Kategorien aus, darunter beruflich qualifizierte Arbeitnehmer, Ehepartner von US-Bürgern, Studenten, die von F-1- oder J-1-Status wechseln, Flüchtlinge und Asylberechtigte sowie Inhaber temporärer Arbeitsvisa wie H-1B, L-1 oder O-1. USCIS begründet die Änderung als „Rückkehr zur ursprünglichen Intention“ des Immigration and Nationality Act und argumentiert, temporäre Visa seien nie als Sprungbrett zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung gedacht gewesen.

USCIS bricht jahrzehntelange Praxis und fordert die meisten Green-Card-Antragsteller auf, ihren Antrag aus dem Ausland zu stellen


Immigrationsanwälte entgegnen, dass der Kongress die Statusanpassung 1952 ausdrücklich eingeführt habe, um Konsulatsstaus und Familientrennungen zu vermeiden. Die praktischen Folgen für Arbeitgeber und ausländische Fachkräfte sind unmittelbar spürbar. Die Rückstände bei Konsulatsinterviews übersteigen in vielen stark frequentierten Vertretungen bereits ein Jahr; einige US-Botschaften – etwa in Afghanistan, Iran und Syrien – sind komplett geschlossen. Multinationale Unternehmen sehen sich nun mit kostspieligen Auslandsentsendungen oder Projektverzögerungen konfrontiert, wenn Schlüsselmitarbeiter für das Konsulatsverfahren das Land verlassen müssen. Arbeitnehmer aus Ländern mit separaten Einreiseverboten riskieren, nach der Ausreise nicht wieder einreisen zu dürfen. Familien mit gemischtem Migrationsstatus könnten monatelang getrennt werden, und humanitäre Parole-Empfänger könnten gezwungen sein, in unsichere Umgebungen zurückzukehren, um ihren Aufenthaltsstatus zu verfolgen.

Experten rechnen mit rechtlichen Auseinandersetzungen. Die American Immigration Lawyers Association bezeichnete die neue Regelung als „unlösbares Dilemma“ und sieht einen Verstoß gegen das Administrative Procedure Act. Wirtschaftsverbände prüfen Klagen wegen wirtschaftlicher Schäden, da jährlich rund 600.000 AOS-Anträge gestellt werden und Branchen wie Technologie und Gesundheitswesen stark auf reibungslose Statusanpassungen angewiesen sind, um Fachkräfte zu halten.

Derzeit raten Arbeitgeber ausländischen Mitarbeitern mit laufenden I-485-Anträgen, nicht zu reisen und sich auf eine mögliche Auslandsbearbeitung vorzubereiten, falls die Regelung Bestand hat. Mobility-Teams in Unternehmen sollten: 1) betroffene Mitarbeiter und Angehörige erfassen; 2) längere Einsatzpausen einplanen; 3) frühzeitig länderspezifische Visatermine sichern; und 4) die Zeitpläne für bevorstehende US-Transfers neu bewerten. Unternehmen mit Aktivitäten in Ländern mit Einreiseverboten benötigen maßgeschneiderte Strategien, etwa die Bearbeitung in Drittstaaten oder die Prüfung nicht-immigrantischer Alternativen, bis die rechtlichen Herausforderungen geklärt sind.
Quelle: The Washington Post

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