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USCIS-Memo erklärt Statusanpassung für Green Card zu „außergewöhnlicher“ Erleichterung – viele Antragsteller müssen ins Ausland gehen

Mai 24, 2026
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USCIS-Memo erklärt Statusanpassung für Green Card zu „außergewöhnlicher“ Erleichterung – viele Antragsteller müssen ins Ausland gehen
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat am späten Freitag, dem 23. Mai, stillschweigend das Richtliniendokument PM-602-0199 veröffentlicht, das jahrzehntelange Vorgaben aufhebt, die die Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) als den üblichen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für qualifizierte Antragsteller innerhalb der USA betrachteten. Das 23-seitige Memo weist die Sachbearbeiter an, AOS als eine „Ermessensentscheidung und administrative Gnade“ zu sehen, die nur in „außergewöhnlichen Fällen“ gewährt werden soll. Bei jeder I-485-Antragstellung sollen sieben Kategorien positiver und negativer Faktoren abgewogen werden, wobei die Entscheidung eines Ausländers, eine Green Card innerhalb der USA zu beantragen, bereits als „negativer Faktor“ gilt.

Sofern der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass sein Verbleib in den USA ein klares nationales oder wirtschaftliches Interesse dient, ist laut Memo die übliche Erwartung, das Land zu verlassen und das Konsularverfahren bei einer US-Botschaft oder einem Konsulat im Ausland abzuschließen. Diese Änderung stellt die Planung im Bereich der Unternehmensimmigration auf den Kopf. Rund eine halbe Million ausländischer Fachkräfte – viele mit H-1B- oder L-1-Visa – warten in AOS-Rückständen, da Arbeitgeber die schnellere und planbarere Bearbeitung im Inland bevorzugten. Insbesondere indische EB-2- und EB-3-Antragsteller, die die längsten Warteschlangen haben, sehen sich mit Visa-Interview-Rückständen konfrontiert, die in Mumbai und Neu-Delhi bis weit über 2030 hinausreichen. Die Verlagerung der Fälle ins Ausland könnte Schlüsselmitarbeiter monatelang festhalten, Projektpläne durcheinanderbringen und bei unerlaubtem Aufenthalt die Wiedereinreiseverbote von drei oder zehn Jahren auslösen.

USCIS-Memo erklärt Statusanpassung für Green Card zu „außergewöhnlicher“ Erleichterung – viele Antragsteller müssen ins Ausland gehen


Auch familienbasierte Fälle werden stark betroffen sein. Ehepartner von US-Bürgern, die mit Studenten- oder Besuchervisa eingereist sind und später geheiratet haben, konnten bisher während der Wartezeit auf ein Interview bei einer örtlichen Behörde bei ihren Familien bleiben. Nach dem neuen Memo müssen die meisten das Land verlassen, was gemischte Familien über unbestimmte Zeit trennen könnte. Einwanderungsanwälte warnen, dass die neue Richtlinie „Catch-22“-Situationen wiederbeleben könnte, wie sie in den 1990er Jahren auftraten, als Konsulate geschlossen wurden oder länderspezifische Verbote Antragsteller im Ausland in rechtliche Unsicherheit stürzten.

Für Arbeitgeber heißt die unmittelbare Aufgabe, Risiken zu analysieren. Jeder noch offene I-485-Antrag unterliegt nun bei der nächsten Bearbeitung dem Ermessensvorbehalt. Arbeitgeber mit wichtigen Talenten in der Warteschlange sollten alternative globale Mobilitätsstrategien vorbereiten – etwa kurzfristige Pendlervisa für kanadische Niederlassungen, Satellitenbüros in Mexiko oder der Karibik oder Remote-First-Arbeitsmodelle –, falls Konsulartermine im Ausland nicht verfügbar sind. Unternehmen, die diesen Sommer Green-Card-Anträge starten, müssen entscheiden, ob sie AOS überhaupt beantragen oder von Anfang an den teureren und langsameren Konsularweg wählen.

Unverändert bleibt das zugrundeliegende Gesetz: Abschnitt 245 des Immigration and Nationality Act erlaubt weiterhin die Statusanpassung für jeden, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Doch mit der Umkehr der Ermessensvermutung liegt die Beweislast nun bei den Antragstellern, darzulegen, warum sie für die Bearbeitung in den USA bleiben dürfen – eine deutlich höhere Hürde, als sie die meisten multinationalen Unternehmen oder Familien je überwinden mussten.
Quelle: CBS News & The Visa Wire

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