
In einer am 23. Juni 2026 veröffentlichten 6-3-Entscheidung stellte der Oberste Gerichtshof der USA fest, dass Grenzbeamte nicht den Standard „klare und überzeugende Beweise“ erfüllen müssen, bevor sie rechtmäßige Daueraufenthaltsberechtigte (LPRs) mit bestimmten strafrechtlichen Vorwürfen als Einreisebewerber behandeln. Im Fall Lau gegen Garland wurde einem zurückkehrenden Bewohner nach einer Auslandsreise die Einreise verweigert, weil er zuvor wegen Falschgeldvergehens verurteilt worden war. Die Mehrheitsmeinung, verfasst von Richterin Barrett, betonte, dass der Kongress beabsichtigte, dass Einwanderungsbeamte an Grenzübergängen schnelle Entscheidungen über die Zulässigkeit treffen und die Vorwürfe später in Ausweisungsverfahren belegen können. Die abweichende Meinung von Richterin Sotomayor warnte, dass das Urteil „willkürliche Inhaftierungen langjähriger Bewohner“ fördere. Für Teams im Bereich globale Mobilität erhöht die Entscheidung das Risiko bei der Wiedereinreise für LPR-Mitarbeiter mit ungeklärten oder geringfügigen strafrechtlichen Angelegenheiten. Unternehmen sollten reisenden Green-Card-Inhabern empfehlen, vor Auslandsreisen eine Überprüfung der Strafregister vorzunehmen und beglaubigte Gerichtsentscheidungen mitzuführen. Ein vorläufiges Wiedereinreisegenehmigungsverfahren (Advance Parole) bleibt in begrenzten Fällen verfügbar, doch wird erwartet, dass der Zoll verstärkt sekundäre Kontrollen durchführt. Das Urteil signalisiert zudem die anhaltende Zurückhaltung des Gerichts gegenüber exekutiven Einwanderungsbefugnissen und unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Vorabprüfung der Mitarbeiterakten – insbesondere da Bundesstaaten die Definitionen von „moralischer Verwerflichkeit“ bei Straftaten ausweiten.
Quelle: Associated Press