
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat eine 126-seitige Bekanntmachung mit einem Vorschlag zur Überarbeitung des EB-5-Programms für Investoren mit Einwanderungsabsicht veröffentlicht. Darin werden zahlreiche Änderungen festgeschrieben, die durch den EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 vorgeschrieben sind. Der Vorschlag, der am 2. Juli 2026 im Federal Register veröffentlicht wurde, sieht eine Neuordnung der EB-5-Vorschriften in einem neuen Unterabschnitt D vor, verschärft die Compliance-Anforderungen für regionale Zentren, führt verpflichtende Prüfungen ein und sieht hohe Geldstrafen bei Betrugsfällen vor.
Wesentliche Auswirkungen für Unternehmen sind unter anderem engere Definitionen der sogenannten Targeted Employment Areas (TEAs), der Wegfall von zurückgezahlten Überbrückungsfinanzierungen als Maßstab für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Klarstellung, dass „notleidende Unternehmen“ künftig nicht mehr als eigenständige Investitionsvehikel anerkannt werden. Das Heimatschutzministerium (DHS) plant zudem, Regeln zur Kapital-Neuverwendung zu formalisieren, die Registrierung aller Drittanbieter-Promoter zu verlangen und Investoren eine Beibehaltung ihres Prioritätsdatums bei Projektänderungen zu ermöglichen.
Für Unternehmen, die ausländisches Kapital anwerben oder Immobilienprojekte strukturieren, bedeuten die verschärften Due-Diligence- und Berichtspflichten höhere rechtliche und administrative Kosten. Das DHS schätzt die jährlichen monetären Compliance-Kosten auf 40 bis 87 Millionen US-Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Regionale Zentren müssen künftig Anti-Geldwäsche-Maßnahmen umsetzen, detaillierte Aufzeichnungen über Fundraising-Aktivitäten führen und sich auf unangekündigte Prüfungen einstellen. Bei Nichteinhaltung drohen Aussetzungen, Ausschlüsse oder die automatische Aufhebung von Investorenanträgen, was die Projektfinanzierung mittendrin gefährden könnte.
Öffentliche Stellungnahmen sind bis zum 31. August 2026 möglich, danach wird USCIS voraussichtlich 2027 eine endgültige Regelung veröffentlichen. Einwanderungsrechtliche Berater empfehlen, dass Sponsoren aktiver EB-5-Projekte detailliertes Feedback einreichen, insbesondere zu TEA-Berechnungen, Flexibilität bei der Kapital-Neuverwendung und Schutzmechanismen für aus Altersgründen ausscheidende Familienangehörige. Investoren, die derzeit Form I-526E-Anträge stellen, sollten darauf hingewiesen werden, dass sich die Nachweisanforderungen und Kapitalstrukturen nach Inkrafttreten der neuen Regelung ändern könnten.
Wesentliche Auswirkungen für Unternehmen sind unter anderem engere Definitionen der sogenannten Targeted Employment Areas (TEAs), der Wegfall von zurückgezahlten Überbrückungsfinanzierungen als Maßstab für die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Klarstellung, dass „notleidende Unternehmen“ künftig nicht mehr als eigenständige Investitionsvehikel anerkannt werden. Das Heimatschutzministerium (DHS) plant zudem, Regeln zur Kapital-Neuverwendung zu formalisieren, die Registrierung aller Drittanbieter-Promoter zu verlangen und Investoren eine Beibehaltung ihres Prioritätsdatums bei Projektänderungen zu ermöglichen.
Für Unternehmen, die ausländisches Kapital anwerben oder Immobilienprojekte strukturieren, bedeuten die verschärften Due-Diligence- und Berichtspflichten höhere rechtliche und administrative Kosten. Das DHS schätzt die jährlichen monetären Compliance-Kosten auf 40 bis 87 Millionen US-Dollar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Regionale Zentren müssen künftig Anti-Geldwäsche-Maßnahmen umsetzen, detaillierte Aufzeichnungen über Fundraising-Aktivitäten führen und sich auf unangekündigte Prüfungen einstellen. Bei Nichteinhaltung drohen Aussetzungen, Ausschlüsse oder die automatische Aufhebung von Investorenanträgen, was die Projektfinanzierung mittendrin gefährden könnte.
Öffentliche Stellungnahmen sind bis zum 31. August 2026 möglich, danach wird USCIS voraussichtlich 2027 eine endgültige Regelung veröffentlichen. Einwanderungsrechtliche Berater empfehlen, dass Sponsoren aktiver EB-5-Projekte detailliertes Feedback einreichen, insbesondere zu TEA-Berechnungen, Flexibilität bei der Kapital-Neuverwendung und Schutzmechanismen für aus Altersgründen ausscheidende Familienangehörige. Investoren, die derzeit Form I-526E-Anträge stellen, sollten darauf hingewiesen werden, dass sich die Nachweisanforderungen und Kapitalstrukturen nach Inkrafttreten der neuen Regelung ändern könnten.
Quelle: Federal Register
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