
Die US-Einwanderungsbehörde USCIS hat am 2. Juli 2026 im Federal Register einen 226-seitigen Entwurf für eine Neuregelung der Beschäftigungsbasierten Fünftpräferenz (EB-5) Investorenvisa veröffentlicht. Der Vorschlag setzt das EB-5 Reform- und Integritätsgesetz von 2022 um, das der Kongress nach jahrelangen Beschwerden über mangelhafte Kontrolle verabschiedet hatte, da das Programm anfällig für Betrug und Sicherheitsrisiken war.
Wird die Regelung finalisiert, verschärft sie die Überprüfung der Herkunft der Investitionsmittel, verpflichtet regionale Zentren zur Registrierung von Drittanbietern, führt regelmäßige Prüfungen ein und gibt dem Heimatschutzministerium neue Befugnisse zur Aussetzung und zum Ausschluss. Zudem werden höhere Mindestinvestitionsbeträge festgeschrieben (1.050.000 USD generell, 800.000 USD in gezielten Beschäftigungsgebieten) und „Problemprojekte“ sowie Brückenfinanzierungsarbeitsplätze, die von Kritikern als künstliche Aufblähung der Beschäftigungszahlen angesehen wurden, abgeschafft.
Investoren erhalten jedoch das Recht, ihr ursprüngliches Prioritätsdatum bei Projektwechseln zu behalten – ein wichtiger Vorteil für diejenigen, die in jahrelangen Rückständen feststecken. USCIS schätzt die jährlichen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften auf 40 bis 87 Millionen US-Dollar und bittet die Öffentlichkeit bis zum 31. August 2026 um Stellungnahmen. Regionale Zentren, Entwickler und Private-Equity-Fonds haben somit weniger als 60 Tage, um den Entwurf zu prüfen und Änderungswünsche einzubringen. Branchenverbände äußern bereits Bedenken hinsichtlich der Rückwirkung und der möglichen abschreckenden Wirkung der noch nicht erprobten Prüfstandards.
Für Manager der internationalen Mitarbeiterentsendung ist die Richtung klar: Bei der Beantragung von EB-5-Visa für Führungskräfte ist mit deutlich mehr Dokumentationsaufwand zu rechnen, und längere Bearbeitungszeiten sollten in die Mobilitätsbudgets eingeplant werden. US-Multinationale, die auf EB-5-Kapital für Immobilien- oder Infrastrukturprojekte angewiesen sind, sollten sich auf verschärfte Due-Diligence-Anforderungen und mögliche Sanktionen einstellen, falls interne Kontrollen nicht den neuen Vorgaben entsprechen.
Vorausgesetzt, USCIS handelt zügig nach Ablauf der Kommentierungsfrist, könnte die endgültige Regelung bereits im zweiten Quartal 2027 in Kraft treten – was den Beteiligten nur ein knappes Zeitfenster lässt, um Investitionspläne, Marketingmaterialien und Compliance-Programme anzupassen.
Wird die Regelung finalisiert, verschärft sie die Überprüfung der Herkunft der Investitionsmittel, verpflichtet regionale Zentren zur Registrierung von Drittanbietern, führt regelmäßige Prüfungen ein und gibt dem Heimatschutzministerium neue Befugnisse zur Aussetzung und zum Ausschluss. Zudem werden höhere Mindestinvestitionsbeträge festgeschrieben (1.050.000 USD generell, 800.000 USD in gezielten Beschäftigungsgebieten) und „Problemprojekte“ sowie Brückenfinanzierungsarbeitsplätze, die von Kritikern als künstliche Aufblähung der Beschäftigungszahlen angesehen wurden, abgeschafft.
Investoren erhalten jedoch das Recht, ihr ursprüngliches Prioritätsdatum bei Projektwechseln zu behalten – ein wichtiger Vorteil für diejenigen, die in jahrelangen Rückständen feststecken. USCIS schätzt die jährlichen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften auf 40 bis 87 Millionen US-Dollar und bittet die Öffentlichkeit bis zum 31. August 2026 um Stellungnahmen. Regionale Zentren, Entwickler und Private-Equity-Fonds haben somit weniger als 60 Tage, um den Entwurf zu prüfen und Änderungswünsche einzubringen. Branchenverbände äußern bereits Bedenken hinsichtlich der Rückwirkung und der möglichen abschreckenden Wirkung der noch nicht erprobten Prüfstandards.
Für Manager der internationalen Mitarbeiterentsendung ist die Richtung klar: Bei der Beantragung von EB-5-Visa für Führungskräfte ist mit deutlich mehr Dokumentationsaufwand zu rechnen, und längere Bearbeitungszeiten sollten in die Mobilitätsbudgets eingeplant werden. US-Multinationale, die auf EB-5-Kapital für Immobilien- oder Infrastrukturprojekte angewiesen sind, sollten sich auf verschärfte Due-Diligence-Anforderungen und mögliche Sanktionen einstellen, falls interne Kontrollen nicht den neuen Vorgaben entsprechen.
Vorausgesetzt, USCIS handelt zügig nach Ablauf der Kommentierungsfrist, könnte die endgültige Regelung bereits im zweiten Quartal 2027 in Kraft treten – was den Beteiligten nur ein knappes Zeitfenster lässt, um Investitionspläne, Marketingmaterialien und Compliance-Programme anzupassen.
Quelle: Federal Register
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