
Die Federal Aviation Administration (FAA) hat am 6. Juli einen Entwurf für eine neue Verordnung veröffentlicht, die bundesweit einheitlich die Vorschriften zu Dienst- und Ruhezeiten für Piloten und Flugbegleiter festlegen soll. Anlass sind jüngste Gerichtsverfahren in Kalifornien und Washington, in denen staatliche Vorschriften zu Essens- und Pausenzeiten auf Kabinenpersonal angewandt wurden. Die Behörde warnt, dass ein Flickenteppich aus lokalen Regelungen die betriebliche Einheitlichkeit gefährdet und letztlich die Flugsicherheit beeinträchtigen könnte.
Würden die neuen §§117.31 und 121.468 in Kraft treten, wäre es Fluggesellschaften untersagt, während eines Dienstzeitraums unbezahlte Pausen zu gewähren, und zusätzliche Pausenregelungen auf Landes- oder Kommunalebene wären „feldrechtlich verdrängt“. Die FAA beruft sich auf ihren gesetzlichen Auftrag gemäß 49 U.S.C. §44701, die maximal zulässigen Dienstzeiten zu regeln, und argumentiert, dass unterschiedliche lokale Vorschriften Airlines dazu zwingen könnten, Flugpläne zu verlängern, Reservecrews einzusetzen und Flüge neu zu koordinieren – was Kosten erhöht und die Einhaltung für internationale Betreiber erschwert.
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Airlines mit Personalmangel und strengeren bundesweiten Vorschriften zur Müdigkeitsprävention kämpfen. Die Gewerkschaften sind gespalten: Die Association of Flight Attendants begrüßt die bundesweite Klarheit, fordert aber längere Mindestruhezeiten, während die Transport Workers Union warnt, dass die Regelung den Arbeitnehmerschutz auf Landesebene schwächen könnte. Geschäftsreiseprogramme begrüßen den einheitlichen Standard, da er das Risiko von Flugplanänderungen und unerwarteten Personalkosten bei Firmenreisen verringert.
Stellungnahmen können bis zum 4. September eingereicht werden. Da die Regelung sowohl Sicherheits- als auch das Airline Deregulation Act-Vorrecht berührt, rechnen Rechtsexperten mit Einsprüchen von Arbeitnehmervertretern und mindestens zwei Bundesstaaten, die ihre eigenen Pausenregelungen konsequent durchsetzen. Für Mobilitätsmanager ist die wichtigste Erkenntnis: Die Zuverlässigkeit von Flugplänen könnte sich verbessern, falls die FAA durchkommt – allerdings könnten die Arbeitsbeziehungen an wichtigen Drehkreuzen vorerst angespannt bleiben.
Würden die neuen §§117.31 und 121.468 in Kraft treten, wäre es Fluggesellschaften untersagt, während eines Dienstzeitraums unbezahlte Pausen zu gewähren, und zusätzliche Pausenregelungen auf Landes- oder Kommunalebene wären „feldrechtlich verdrängt“. Die FAA beruft sich auf ihren gesetzlichen Auftrag gemäß 49 U.S.C. §44701, die maximal zulässigen Dienstzeiten zu regeln, und argumentiert, dass unterschiedliche lokale Vorschriften Airlines dazu zwingen könnten, Flugpläne zu verlängern, Reservecrews einzusetzen und Flüge neu zu koordinieren – was Kosten erhöht und die Einhaltung für internationale Betreiber erschwert.
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Airlines mit Personalmangel und strengeren bundesweiten Vorschriften zur Müdigkeitsprävention kämpfen. Die Gewerkschaften sind gespalten: Die Association of Flight Attendants begrüßt die bundesweite Klarheit, fordert aber längere Mindestruhezeiten, während die Transport Workers Union warnt, dass die Regelung den Arbeitnehmerschutz auf Landesebene schwächen könnte. Geschäftsreiseprogramme begrüßen den einheitlichen Standard, da er das Risiko von Flugplanänderungen und unerwarteten Personalkosten bei Firmenreisen verringert.
Stellungnahmen können bis zum 4. September eingereicht werden. Da die Regelung sowohl Sicherheits- als auch das Airline Deregulation Act-Vorrecht berührt, rechnen Rechtsexperten mit Einsprüchen von Arbeitnehmervertretern und mindestens zwei Bundesstaaten, die ihre eigenen Pausenregelungen konsequent durchsetzen. Für Mobilitätsmanager ist die wichtigste Erkenntnis: Die Zuverlässigkeit von Flugplänen könnte sich verbessern, falls die FAA durchkommt – allerdings könnten die Arbeitsbeziehungen an wichtigen Drehkreuzen vorerst angespannt bleiben.
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