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Überarbeitung der Fluggastrechte gilt ab 2027 in der Schweiz – Entschädigungen bis zu 600 € bei Verspätungen

Juli 14, 2026
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Überarbeitung der Fluggastrechte gilt ab 2027 in der Schweiz – Entschädigungen bis zu 600 € bei Verspätungen
Das Europäische Parlament hat eine umfassende Überarbeitung der EU-Verordnung 261 verabschiedet, die die Rechte der Reisenden auf Entschädigung, Information und Umbuchung bei Flugstörungen deutlich stärkt. Da die Schweiz ihre Luftverkehrsregeln im Rahmen des Luftverkehrsabkommens von 1999 an Brüssel anpasst, bestätigte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 13. Juli, dass das neue Regelwerk „voraussichtlich im Herbst 2027“ in Schweizer Recht umgesetzt wird.

Wesentliche Neuerungen sind eine automatische Barentschädigung von 250 bis 600 Euro bei Verspätungen von mehr als drei Stunden (entfernungsabhängig), ein Verbot der umstrittenen „No-Show“-Klausel, die das Rückflugticket bei Nichterscheinen auf dem Hinflug annulliert, sowie die Verpflichtung der Airlines, innerhalb von drei Stunden eine alternative Flugverbindung anzubieten oder bis zu 400 % des Fahrpreises zu erstatten. Zudem gelten strengere Fristen: Fluggesellschaften müssen Beschwerden innerhalb von 30 Tagen beantworten. Flughäfen sind verpflichtet, Notfallpläne für Massenstrandungen vorzulegen – eine Maßnahme, die auf das Chaos im vergangenen Winter in München und Wien zurückgeht.

Überarbeitung der Fluggastrechte gilt ab 2027 in der Schweiz – Entschädigungen bis zu 600 € bei Verspätungen


Für Schweizer Fluggesellschaften wie SWISS, Edelweiss und Chair bedeuten die Änderungen ein höheres operatives Risiko und potenzielle Mehrkosten: Das BAZL verzeichnete in der ersten Hälfte 2026 5.600 Passagierbeschwerden, ein Anstieg von 76 % im Jahresvergleich. Rechtsexperten rechnen mit einem Anstieg der Schadensersatzforderungen, sobald die neuen Regeln greifen, und empfehlen den Airlines, ihre Kundenmanagementsysteme und Mitarbeiterschulungen zu verbessern.

Reisende erhalten hingegen einen klareren und durchsetzbaren Weg zur Entschädigung, der nicht mehr von teuren Gerichtsverfahren abhängt. Geschäftsreisende sollten ihre Fürsorgepflicht-Richtlinien aktualisieren und sich darauf vorbereiten, Entschädigungen im Namen ihrer Mitarbeitenden geltend zu machen. Das Verbot der „No-Show“-Klausel ermöglicht es Unternehmen zudem, Rückflugtickets mit Abflug außerhalb der Schweiz zu kaufen, ohne das Risiko zu tragen, den Rückflug zu verlieren – was potenziell Kosten senkt.

Die Schweizer Regierung wird Anfang 2027 eine Vernehmlassung zur Umsetzungsverordnung eröffnen. Nach deren Verabschiedung wird die Schweiz erneut vollständig mit dem EU-Recht im Bereich des Fluggastschutzes harmonisiert sein – ein Bereich, der die Mobilität von Expatriates und Geschäftsreisenden direkt betrifft.
Quelle: Blick

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