
Das Europäische Parlament hat für eine umfassende Reform der Passagierrechte gestimmt, die Entschädigungen bei Verspätungen von über drei Stunden auf 600 € anhebt, vollständige Gebührenoffenlegung vorschreibt und Strafgebühren für Umbuchungen verbietet. Da die Schweiz über bilaterale Abkommen am EU-Luftverkehrsrecht teilnimmt, wird Bern verpflichtet sein, die neuen Regeln voraussichtlich im Winterfahrplan 2027 umzusetzen. Im Rahmen des Pakets müssen Fluggesellschaften wie SWISS, Edelweiss, Helvetic und Chair automatische Rückerstattungen innerhalb von sieben Tagen leisten, „Rückfahrrecht“-Tickets bei Flugplanänderungen anerkennen und für Kinder unter 14 Jahren eine kostenlose Sitzplatzwahl anbieten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) teilte lokalen Medien mit, dass 2026 mit einem Anstieg der Passagierbeschwerden zu rechnen sei, da Reisende das gestärkte Regelwerk testen werden. Geschäftsreisende begrüßen die Klarheit: Viele Unternehmen hatten bisher flexible Tarife gekauft, um den administrativen Aufwand bei Flugstörungen zu vermeiden. Nach der Umsetzung sollten Firmen Entschädigungen direkt über ihr Travel-Management-Unternehmen (TMC) geltend machen können, ohne dass einzelne Mitarbeitende Ansprüche einreichen müssen. Die Airlines warnen jedoch, dass die höheren Fürsorgepflichten zu Ticketpreiserhöhungen von bis zu 3 Prozent auf Kurzstrecken führen könnten. Die Schweiz wird noch in diesem Jahr eine kurze Konsultation starten, um ihre Luftverkehrsverordnung an den EU-Text anzupassen. Die Mobilitätsabteilungen sollten den Umsetzungszeitplan beobachten, Fürsorgepflichten aktualisieren und Geschäftsreisende über den bevorstehenden automatischen Entschädigungsmechanismus informieren.
Quelle: The Local Switzerland
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