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EU-Botschafter in Brüssel einigen sich auf Kompromiss zur stärkeren Durchsetzung von Passagierrechten

Juli 16, 2026
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EU-Botschafter in Brüssel einigen sich auf Kompromiss zur stärkeren Durchsetzung von Passagierrechten
Das Treffen heute Morgen (15. Juli 2026) in Brüssel: Coreper I – das Komitee der Botschafter der EU-Mitgliedstaaten – hat den endgültigen Kompromisstext einer Verordnung gebilligt, die die Durchsetzung der bestehenden Passagierrechte bei Flug-, Bahn-, Fähren-, Bus- und U-Bahn-Reisen verschärfen wird. Die Regelung ändert die zentrale Verordnung 261/2004 zur Flugentschädigung sowie vier weitere sektorspezifische Instrumente. Wichtige Neuerungen sind ein einheitliches EU-Beschwerdeportal, strengere Rückerstattungsfristen von 30 Tagen und die Pflicht für Beförderer, dem Reisenden die Wahl zwischen Bar- oder Gutscheinrückerstattung zu bieten. Nationale Durchsetzungsstellen (NEBs) erhalten die Befugnis, EU-weit Bußgelder zu verhängen, mit Mindeststrafen von 3 % des Jahresumsatzes eines Anbieters bei systematischen Verstößen. Der Ratstext sieht zudem ein gemeinsames Datenzentrum in Brüssel vor, das Echtzeitinformationen zu Störungen an Flughäfen – darunter Brüssel-Zaventem – liefert, sodass gestrandete Passagiere automatisch umgebucht werden können. Für Mobilitätsmanager bedeutet die Verordnung weniger Stress bei der kurzfristigen Organisation von Reisen ab belgischen Verkehrsknotenpunkten. Geschäftsreisestellen können künftig Sammelansprüche für Mitarbeiter über eine API einreichen, statt verschiedene Anbieter in unterschiedlichen Rechtsordnungen zu kontaktieren. Die belgische NEB (FPS Mobility) schätzt die jährlichen Verwaltungseinsparungen auf 2,7 Millionen Euro, sobald das Portal 2028 in Betrieb geht. Verbraucherorganisationen begrüßten den Durchbruch nach 13 Jahren Stillstand. Fluggesellschaften warnten jedoch, dass einheitliche Bußgelder zu höheren Ticketpreisen führen könnten. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich nächste Woche zustimmen, was den Weg für die formelle Verabschiedung im September ebnet und die Verordnung 24 Monate später in Kraft treten lässt – rechtzeitig für in Brüssel ansässige Unternehmen, die 2028 Umzüge planen.
Quelle: Council of the European Union (meeting notice)

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